Überbrückungshilfe III auch für Digitalisierung, Onlineshops und Hygienekonzepte.

Überbrückungshilfe III auch für Digitalisierung, Onlineshops und Hygienekonzepte.

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Sie seit Anfang 2021 als Unternehmen, Soloselbständige oder Freiberufler aller Branchen umfangreiche Unterstützung. Wir möchten hier auf 3 wichtige Bereiche eingehen, die Ihnen helfen können, durch die Förderungen zukünftig weniger Umsatzrückgang zu erfahren.

Welche Kosten sind förderfähig?

Der Katalog der förderfähigen Kosten ist sehr umfangreich. Sie können diesen auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Energie durchgehen. Auch ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater ist da sehr hilfreich. Wir möchten an der Stelle auf die Punkte 14 und 15 des Katalogs eingehen:

  • 14. Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro
  • 15. Marketing- und Werbekosten

Unterstützung für Hygienekonzepte und deren Umsetzung

Sie erhalten Unterstützung z.B. für bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen von bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass Sie diese auch rückwirkend bis März 2020 beantragen können. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel Investitionen in Trennwände, antimikrobielle Beschichtungen, bauliche Veränderungen in Mitarbeiter- und Kundenbereichen oder auch andere Maßnahmen, die Sie umsetzen, um Ihr Hygienekonzept zu optimieren.

Sie erhalten damit eine Unterstützung, um in kleine mobile Trennwände zu investieren, ganze Bereiche mit formschönen (Glas-)Wänden abzutrennen, Wände mit antimikrobiellen Farben zu streichen oder Kontaktstellen mit antimikrobiellen Beschichtungen zu versehen.

Wandfarben mit antimikrobieller Wirkung

Gerade im Bereich der Wandfarben mit antimikrobieller Wirkung hat sich viel getan. Diese Farben werden ganz normal wie Wandfarben verarbeitet und schützen Ihre Räume durch Licht und Sauerstoff. Natürlich muss die Wandgestaltung dabei nicht rein weiß sein, sondern kann sehr individuell angepasst werden.

Überbrückungshilfe III auch für Digitalisierung, Onlineshops und Hygienekonzepte.
Beschichtung von Oberflächen (Foto: Daniel Volkmann)

Ähnliches gilt für alle festen Oberflächen, auf denen sich stetig Bakterien und Viren absetzen und sich dort vermehren. Hierfür sind antimikrobielle Oberflächenbeschichtungen eine ideale Ergänzung im Hygienekonzept. Denn diese Beschichtungen haben neben dem Infektionsschutz einen ganz anderen wichtigen Vorteil: Sie verhindern, dass die Oberflächen, die Sie aktuell mehrmals täglich desinfizieren oder mit scharfen Reinigern reinigen zerstört werden.

Durch die eben kurz beschrieben Investitionen können Sie dafür sorgen, dass sich Ihre Mitarbeiter und Kunden in einer geschützten Umgebung aufhalten. Haben Sie diese Maßnahmen umgesetzt, können Sie im Rahmen von mikobiologischen Tests nachweisen, dass Ihr Objekt eine niedrige Keimbelastung hat.

Unterstützung für Digitale Schaufenster

Kommen wir von den Maßnahmen, welche Sie in Ihrem Unternehmen durchführen, um Ihre Mitarbeiter und Kunden zu schützen zum Thema „Digitale Schaufenster“.

Ein digitales Schaufester ermöglich es Ihnen, die Menschen vor Ihrem Geschäft zu bedienen und das auch außerhalb von Lockdowns und Ladenöffnungszeiten. Das Ziel von digitalen Schaufenstern ist es, Ihren Kunden ein modernes und zukunftsweisendes Einkauferlebnis in der Einkaufsstraße zu ermöglichen.

Überbrückungshilfe III auch für Digitalisierung, Onlineshops und Hygienekonzepte.
Interaktives Schaufester mit Touch

Dazu wird die Fensterscheibe zum Bildschirm – wenn Sie es wollen sogar touch-fähig. Durch diese Möglichkeit investieren Sie greifbar in Digitalisierung und bringen Ihren Kunden auch lange nach einem Lockdown echten Mehrwert. Ganz davon abgesehen, dass Sie an ein solches interaktives Schaufester Ihren Onlineshop anbinden können, wird die Dekoration sehr lebendig durch bewegte Bilder, Videos und Animationen.

Aktuell können Sie durch die Überbrückungshilfe III solche Maßnahmen zur Digitalisierung mit bis zu 20.000 Euro Zuschuss umsetzen. Doch ganz davon angesehen, dass die Kosten für solche Technologien damit sehr erschwinglich werden, schaffen Sie eine Verkaufslösung, die auch nachhaltig mehr Interessenten und Kunden zu Ihnen bringt und damit die Einkaufsstraßen belebt. Einmal aufgebaut, profitieren Sie die nächsten Jahre von dieser Technologie.

Unterstützung für Onlinehandel

Ebenso ist die Überbrückungshilfe III einsetzbar für den Aufbau oder die Erweiterung Ihres Online-Shops, Lizenzen für Videokonferenzsysteme, SEO-Maßnahmen, Website-Ausbau, Social-Media-Aktivitäten, Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen und Foto- und Videoaufnahmen.

Überbrückungshilfe III auch für Digitalisierung, Onlineshops und Hygienekonzepte.
Onlineshop von einem Wurst- und Fleischversand

An der Stelle ist wohl einer der wichtigsten Schritte für jedes Unternehmen im Fokus der Unterstützung. Denn der Onlinehandel oder die Ansprache Ihrer Kunden über das Internet ist inzwischen das A und O der Akquise.

Doch es gehört eben auch mehr dazu als nur eine Website oder einen Onlineshop zu haben, denn Sie müssen als Anbieter auch die Kundenströme aus dem Internet zu sich ziehen können. Ein passendes und nachhaltiges Vertriebskonzept ist daher richtig und gut und durch die Zuschüsse der Überbrückungshilfe III auch für kleinere Unternehmen realisierbar.

An der Stelle auf alle Merkmale eines Onlinehandels einzugehen führt sicher etwas zu weit, doch den Weg in die Digitalisierung einzuschlagen ist ein notwendiger und guter Schritt für den Einzelhandel, die Lebensmittbranche, die Gastronomie und zahlreiche andere mittelständische Unternehmen, die durch die physische Schließung betroffen waren.

Nicht zuletzt haben die, die physische Landengeschäfte in den Einkaufsstraßen betreiben, die Chance, Menschen nicht nur online, sondern eben auch im direkten Kontakt zu begeistern. Und genau diese Kombination von Onlinehandel mit interaktiven Lösungen ist doch das, was wir alle gerne möchten. Abends noch online in Laden um die Ecke stöbern oder am interaktiven Schaufenstern etwas reservieren und am nächsten Tag beim Gang durch die Einkaufsstraße alles mitnehmen oder es dann doch kurz bringen lassen.

Unterstützung für Marketing- und Werbekosten

Nicht ganz zuletzt ist auch die Investition in Marketing eines der wichtigsten Bausteine, um Ihren Kunden zu zeigen, wie Sie sich auf die neue Situation einstellen. Woher wissen Ihre Kunden, dass Sie da sind? Das Sie Ihr Angebot angepasst haben? Wann Sie öffnen und wann nicht? Alle diese Aufgaben müssen schnell und gut strukturiert kommuniziert werden. Denn gibt es viele Beispiele, die durch gut gemeinte Aktionen die Kunden mehr verwirrt haben als das diese Nutzen brauchten.

Strategisches Vorgehen, Ressourcen sparen, Ruhe bewahren und zielgerichtete Aktionen durchzuführen ist in Krisenzeiten ganz wichtig. Gerade weil Kunden, wie Sie vielleicht selbst auch, nicht immer wissen, wie die Dinge laufen und wo sich alles in Zukunft hin bewegt, können Sie als Fels in der Brandung wahrgenommen werden und als Leuchtturm den Weg weisen. Genau dafür wird das Marketing- und Werbebudget jetzt gebraucht und kann durch die Überbrückungshilfe III aufgefüllt werden.

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Sie eine Unterstützung in der Höhe der entsprechenden Marketing- und Werbeausgaben im Vergleichszeitraum im Jahr 2019.

Wie hoch sind Sie Förderungen?

Die Überbrückungshilfe III für November 2020 bis Juni 2021, kann für bis zu acht Monate beantragt werden.

  • Der maximale Zuschuss beträgt 1.500.000 Euro pro Fördermonat.
  • Der maximale Zuschuss für verbundene Unternehmen beträgt 3.000.000 Euro pro Fördermonat.

Die Förderhöhe für das einzelne Unternehmen bemisst sich nach den Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Jahr 2019. Soloselbständige oder selbständige Freiberufler können als Alternative den monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 als Vergleichswert heranziehen.

Die Überbrückungshilfe III wird je nach Umsatzrückgang gezahlt. Dabei gilt folgende Staffelung:

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

Die Berechnung wird immer für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 % gegenüber dem Vergleichszeitraum, entfällt die Überbrückungshilfe III für den jeweiligen Fördermonat.

Wir möchten an der Stelle gar nicht so tief ins Detail gehen. Sie finden auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie alle Informationen im Detail.

Wer ist antragsberechtig?

Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige in den freien Berufen im Haupterwerb antragsberechtigt.

Unternehmen, welche November- und/oder Dezemberhilfen erhalten haben werden diese Hilfen angerechnet. Sie erhalten also nicht zweimal die Überbrückungshilfe.

Alle Branchen werden gefördert, inklusive der Landwirtschaft. Der Förderzeitraum ist von November 2020 bis Juni 2021. Wichtig ist, dass Sie in die die Überbrückungshilfe immer für den Monat bekommen, in dem Sie einen corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent hatten bzw. haben. Als Referenzwert, um die 30% zu errechnen gilt der gleiche Monat im Vorjahr.

Soloselbständige oder selbständige Angehörige der freien Berufe können wahlweise den jeweiligen monatlichen Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019 zum Vergleich heranziehen. Unter bestimmten Umständen, wenn die Berechnung nicht möglich ist gibt es Ausnahmen für z.B. saisonale Situationen oder Neugründungen. Generell kann man jedoch sagen, dass Sie nachweisen müssen, dass der Umsatzrückgang corona-bedingt ist. Hier ist es wichtig, dass Sie für den Antrag Ihren Steuerberater mit einbeziehen.

Rechner zur Ermittlung der Förderquote

Wir haben Ihnen hier einen kleinen Excel-Rechner erstellt, über welchen Sie Ihre Förderquote ermitteln können. Laden Sie den Rechner gerne herunter, indem Sie auf die Grafik klicken und probieren Sie ihn aus. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Rechner nur einen ersten Hinweis gibt und wir keine Garantien übernehmen, dass die Zahlen korrekt sind. Auch ist der Rechner keine Bestätigung, dass Sie die Förderung in der errechneten Größe erhalten. Sprechen Sie immer mit Ihrem Steuerberater, um konkrete Zahlen für den Antrag zu ermitteln.

Überbrückungshilfe III auch für Digitalisierung, Onlineshops und Hygienekonzepte.
Überbrückungshilfe III – Umsatz-Rechner

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