Braucht eine Schrift eine Nutzungslizenz?

Eine Schrift wird in der Regel von einem Grafiker, Designer bzw. Schriftgestaltern entworfen. Entweder bietet er die Schrift direkt an oder vertreibt diese über einen Schriftanbietern. Man kann also sagen: Eine Schrift ist eine Ware wie jede andere Ware, Software oder ein Design.

Eine Besonderheit bei Schriften ist oft, dass Sie diese nicht kaufen, sondern nur mieten. Sie erhalten also vom Anbieter „nur“ die Nutzungsrechte. Wie diese Nutzung der Schrift gestaltet ist, häng von den Lizenzbedingungen ab. Auch hängt der Preis der Schrift von der vereinbarten Nutzung ab. Oft ist es so, dass Sie die Schrift nur selbst und für bestimmte Zwecke nutzen dürfen, eine begrenzte Anzahl an Installationen erlaubt ist und Sie diese Schrift auch nicht an Ihre Kunden oder weitere Dienstleister weiter geben dürfen.

Wie bei allen Lizenzmodellen ist es auch bei Schriften so, dass durch eine unbefugte Weitergabe der Schrift der Nutzungsvertrag erlischt und dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Anbieter von Schriften sind z.B.

Ein praktisches Beispiel

Im Arbeitsalltag gibt es oft mehr als eine Partei die die Schrift verwenden muss. Sie als Auftraggeber nutzen sie intern, Ihre Grafik-Agentur für die Gestaltung, Ihre Werbetechnik für die Beschriftung oder Ihre Druckerei für die Anpassung von Druckdaten.

Grundregel ist dann: „Wer die Schrift kauft, der darf sie verwenden.“ Ganz davon abgesehen, dass Sie die Schrift vielleicht nur auf einem Rechner im Unternehmen installieren dürfen, müssen in diesem Beispiel 4 Parteien die Schriftlizenz erwerben. Jede Lizenz muss auf den Nutzer (also Sie, die Agentur, die Werbetechnik und die Druckerei) ausgestellt sein.

Download von kostenfreien Schriften

Oft finden sich Schriften im Internet zum kostenfreien Download. Dabei ist es wichtig, dass diese Schriften eindeutig so gekennzeichnet sind, dass sie auch für die kommerzielle Nutzung kostenfrei sind. Kostenfrei herunterladbare Schriften sind oft nur für eine private Nutzung kostenfrei. In Fällen, in denen keine Urheberrechtshinweise vorhanden sind, müssen Sie davon ausgehen, dass die Schriftart urheberrechtlich geschützt ist.

Zusammengefasst

  • Schriften dürfen nur laut Nutzungsvertrag verwendet werden, der zwischen Ihnen, dem Anwender und dem Lizenzgeber (Designer oder Verkäufer) besteht.
  • Wie oft Sie die Schrift in Ihrem System installieren dürfen hängt vom Nutzungsvertrag ab.
  • Haben Sie keine Lizenz, dürfen Sie die Schrift nicht nutzen.
  • Schriften dürfen nicht von einem Nutzer/Verarbeiter an einen anderen Nutzer/ Verarbeiter weitergeben werden.

Haben Sie noch weitere gute Quellen? Dann schreiben Sie uns Ihre Quellen für gute Fonts, wir nehmen die Quellen gerne in unsere Übersicht auf!

2 Kommentare zu “Braucht eine Schrift eine Nutzungslizenz?

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