1. Anwendungsbereich

1.1.Struktur der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche Geschäfte / Verträge zwischen dem Kunden und der Ideenfabrik GmbH (IDF) gelten Vertragsbedingungen. Diese setzen sich zusammen aus dem Inhalt des konkreten Angebotes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweils in Anwendung zu bringenden besonderen Vertragsbedingungen. Die IDF wendet besondere Vertragsbedingungen für folgende Geschäftsbereiche an:

  • Montage
  • Herstellung
  • Handel
  • Grafik
  • Beratung/Planung
  • Internetdienstleitungen
  • Cloudlösungen
  • Sub-Unternehmer

Die jeweils zum Vertragsbestandteil werdenden Geschäftsbedingungen sind auf dieser Webseite einsehbar.

Bei Widersprüchen im Vertragsverhältnis gelten nacheinander:

  1. die vertraglich vereinbarten Regelungen gem. der Auftragsbestätigung der IDF
  2. die jeweiligen besonderen Vertragsbedingungen der IDF
  3. die Allgemeinen Vertragsbedingungen der IDF

1.2. Datenschutz

Zusätzlich gelten die entsprechenden Hinweise und Vereinbarungen zum Datenschutz. Diese sind auf dieser Webseite einsehbar.

1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von IDF ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

2. Änderung der Vertragsbedingungen

2.1. Gültigkeit

Grundsätzlich gelten für die einzelnen Vertragsverhältnisse zwischen IDF und dem Kunden die allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihre Gültigkeit hatten.

2.2. Inkrafttreten

IDF kann die vorliegenden allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen durch entsprechende Mitteilung an den Kunden (wobei offene Aufträge den jeweils geltenden Bedingungen zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch IDF unterliegen) ohne Beschränkung für die Zukunft ganz oder teilweise ändern. Die neuen allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen treten fünfzehn (15) Tage, nachdem der Kunde die entsprechende Mitteilung erhalten hat und nicht widersprochen hat, in Kraft.

3. Vertragsabschluss, Vertragsergänzungen und Schriftform

3.1. Angebote

Angebote von IDF sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von IDF als angenommen. Erst damit ist dann der Vertragsschluss erfolgt.

3.2. Vertragliche Wirksamkeit

Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen IDF und dem Kunden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich getroffen worden sind. Dies gilt auch für etwaige nachträglich geschlossene und/oder erweiternde Vertragsvereinbarungen (Nachträge).

3.3. Mündliche Erklärungen

Mündliche Erklärungen von Mitarbeitern und/oder Vertragspartnern der IDF gegenüber dem Kunden, welche nicht schriftlich fixiert und/oder erteilt werden, entfalten in keinerlei Hinsicht Rechtswirksamkeit oder führen zu einer Haftung von IDF. Rechtswirkung oder Haftung soll nur dann eintreten, wenn IDF diese Erklärungen schriftlich gegenüber dem Kunden abgibt.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1. Bonitätsprüfung

IDF behält sich vor, vor Abschluss eines Vertrages bzw. bei begründeten Anlässen innerhalb des Vertragsverhältnisses den Kunden bei der Firma Creditreform einer Bonitätsprüfung zu unterziehen. Insoweit erklärt der Kunde mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen und dem Vertragsabschluss mit IDF sein Einverständnis, auch hinsichtlich der entsprechenden Daten Verarbeitungsvorgänge.

4.2. Forderungs-Factoring

IDF behält sich vor und ist berechtigt die Forderung gegenüber dem Kunden an die Crefo Factoring Fulda-Erfurt, Magdeburg GmbH & Co. KG abzutreten und diese mit dem Forderungseinzug zu beauftragen.

4.3. Preise

Die angegebenen Preise von IDF verstehen sich als Nettopreise. Hinzu tritt die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.

4.4. Fälligkeit der Zahlungen

Entgeltforderungen von IDF sind, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart sofort mit Rechnungserhalt rein netto zur Zahlung fällig.

Für Neukunden gilt Vorkasse. Die jeweilige Höhe wird in der Auftragsbestätigung festgeschrieben.

4.5. Aufrechnung

Der Kunde kann gegen Forderungen von IDF nur aufrechnen, soweit die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht rechtskräftig festgestellt oder von IDF unbestritten oder anerkannt ist.

5. Urheberechte/Nutzungsrechte/Eigenwerbung

5.1. Urheberrechte

Ist im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zwischen IDF und dem Kunden vereinbart, dass dieser an IDF zur Vertragserfüllung Bilder, Logos, Corporate Designs liefert, so erklärt der Kunde mit seiner Zustimmungserklärung zum Vertrag, dass er Rechteinhaber an den gelieferten Bildern, Logos, Corporate Designs bzw. Inhaber eines entsprechenden Nutzungsrechtes ist.

Für den Fall, dass IDF in diesen Angelegenheiten von Dritten wegen einer Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzung außergerichtlich oder gerichtlich in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde IDF von sämtlichen Ansprüchen (Schadenersatz, Rechtsverteidigungskosten, etc.) im Innenverhältnis und soweit möglich im Außenverhältnis gegenüber den Dritten vollumfänglich freizustellen. Dies umfasst auch die Aufwendung von IDF hinsichtlich eigener Kosten der Rechtsverteidigung/-vertretung in diesen Angelegenheiten.

5.2. Eigenwerbung

IDF ist berechtigt von den Arbeitsergebnissen und/oder vom Erstellen der Arbeitsergebnisse bei dem/für den Kunden Fotomaterial und/oder Videomaterial zu erstellen, um diese im Rahmen der eigenen Marketingaktivitäten und Außendarstellung zu veröffentlichen und zu nutzen. Der Kunde erteilt IDF dafür insoweit die vollumfängliche Einwilligung zur Nutzung des Foto- und Videomaterials zu Marketing- und Werbezwecken. Die Einräumung des Nutzungsrechts hierfür erfolgt unentgeltlich.

6. Haftung

6.1. Haftung nach Produkthaftungsgesetz

IDF haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, aus einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.2.Wesentliche Vertragspflichten

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet IDF beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, maximal in Höhe des jeweiligen Auftragswertes.

6.3. Fahrlässigkeit

Außer in den in den Ziffern 6.1. und 6.2. genannten Fällen haftet IDF nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

6.4. Schadensersatzhaftung 

Soweit die Schadensersatzhaftung IDF gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, sonstigen Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7. Geheimhaltung und Verschwiegenheit

IDF verpflichtet sich, die seitens des Kunden an IDF zur Vertragserfüllung gegebenen Informationen und zugehörigen Materialien, die als vertraulich gekennzeichnet sind bzw. bei denen sich aus den Umständen die Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, geheim zu halten und weder direkt noch durch Dritte offen zu legen und die Verschwiegenheit darüber zu bewahren. IDF verpflichtet sich, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Informationen nehmen können.

8. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und IDF ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen dem Kunden und IDF ergebene Streitigkeiten aus den geschlossenen Verträgen ist Mühlhausen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Stand: 21. Dezember 2021