Bei uns gilt, dass die in der Stellenanzeige geforderte Berufserfahrung idealerweise vorhanden sein sollte. Kleine Abweichungen können jedoch akzeptabel sein. Bei Hochschulabsolventen erkennen wir oft Praktika oder eine zuvor absolvierte Berufsausbildung als relevante Erfahrung an.

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  • Aktualisiert am 12. Juni 2024
  • Veröffentlicht am 30. März 2024
  • Geschrieben von Joerg Martin
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