Barrierefreie Website: Warum Zugänglichkeit seit 2025 Pflicht ist

Eine barrierefreie Website ist seit dem 28. Juni 2025 für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern gesetzliche Vorgabe. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, ihre digitalen Angebote zugänglich zu gestalten — vom Online-Shop über das Buchungssystem bis zum Kundenkonto.

Wer nicht reagiert, riskiert mehr als einen Rüffel: Abmahnungen, Bußgelder bis 100.000 Euro und im Wiederholungsfall die Untersagung des Vertriebs. Aufsichtsbehörde sind die Marktüberwachungsbehörden der Länder — und sie sind seit Mitte 2025 aktiv.

Eine barrierefreie Website lässt sich nicht nachträglich überstülpen. Sie muss in Struktur, Design und Code von Anfang an mitgedacht werden. Wir bauen Websites, die diese Anforderungen erfüllen — und zeigen auf dieser Seite, was das konkret bedeutet.

BFSG, BITV, EAA, WCAG — kurz sortiert

Die Begriffe werden in Beratungsgesprächen oft durcheinandergeworfen. Hier die saubere Ordnung:

EAA — European Accessibility Act. Die EU-Richtlinie 2019/882 ist die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene. Sie definiert, welche Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein müssen.

BFSG — Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Die deutsche Umsetzung des EAA. Es gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft den privatwirtschaftlichen elektronischen Geschäftsverkehr — also nahezu jeden Online-Shop und viele Unternehmenswebsites mit Vertragsabschlussfunktion. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — bei Produkten gilt die Pflicht jedoch trotzdem.

BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Gilt für öffentliche Stellen des Bundes und ist inhaltlich nahezu deckungsgleich mit den WCAG, aber auf den öffentlichen Sektor zugeschnitten.

WCAG — Web Content Accessibility Guidelines. Der internationale technische Standard des W3C. WCAG 2.1 Level AA ist die aktuell verbindliche Referenz für BFSG und BITV. WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 verabschiedet und ergänzt neun zusätzliche Erfolgskriterien (etwa zu Fokus-Sichtbarkeit, Drag-Bewegungen und Zielgrößen bei Touch-Bedienung). Wir orientieren uns bereits an 2.2, um zukunftssicher zu arbeiten.

Was eine barrierefreie Website konkret können muss

Die WCAG ordnen Anforderungen in vier Prinzipien. Diese Aufteilung macht das Thema greifbar:

Wahrnehmbar. Alle Inhalte müssen für verschiedene Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen aussagekräftige Alt-Texte. Videos brauchen Untertitel und bei Bedarf Audiodeskription. Farbkontraste müssen mindestens 4,5:1 erreichen (3:1 bei großem Text). Texte müssen sich bis 200 % vergrößern lassen, ohne dass das Layout bricht oder Inhalte verschwinden.

Bedienbar. Die gesamte Website muss per Tastatur bedienbar sein — ohne Maus, ohne Trackpad. Navigation, Formulare, Menüs, Slider, Lightboxen, Cookie-Banner — alles muss mit Tab, Enter und Pfeiltasten funktionieren. Fokus-Indikatoren müssen sichtbar bleiben. Animationen müssen sich anhalten lassen.

Verständlich. Sprache muss klar formuliert sein, Fachbegriffe erklärt. Formulare brauchen verständliche Labels und konkrete Fehlermeldungen — nicht „Eingabe ungültig“, sondern „Bitte eine gültige E-Mail-Adresse eingeben“. Die Navigation muss über die ganze Website konsistent funktionieren.

Robust. Der Code muss standardkonform sein, damit assistive Technologien — Screenreader, Vergrößerungssoftware, Sprachsteuerung, Braillezeilen — ihn korrekt interpretieren können. Semantisches HTML, sparsame ARIA-Attribute, valider Code.

Checkliste: Ist Ihre Website BFSG-fit?

Wenn Sie mehr als drei der folgenden Fragen mit „nein“ beantworten, besteht Handlungsbedarf:

  • Können Sie Ihre komplette Website ohne Maus bedienen?
  • Haben alle informationsrelevanten Bilder einen Alt-Text?
  • Erreichen alle Textfarben mindestens 4,5:1 Kontrast zum Hintergrund?
  • Hat jede Seite genau eine H1-Überschrift mit korrekter Hierarchie darunter?
  • Sind alle Formularfelder mit echten <label>-Tags verbunden?
  • Funktioniert Ihr Cookie-Banner per Tastatur — und ist er nicht selbst eine Barriere?
  • Gibt es eine veröffentlichte Erklärung zur Barrierefreiheit?
  • Lässt sich der Inhalt auf 200 % zoomen, ohne dass etwas abgeschnitten wird?
  • Sind PDFs und andere Downloads ebenfalls barrierefrei?

Warum Baukästen bei Barrierefreiheit versagen

Wix, Squarespace und Jimdo haben Verbesserungen angekündigt. Doch die grundlegende Architektur dieser Plattformen arbeitet gegen Barrierefreiheit: Drag-and-Drop-Editoren erzeugen oft nicht-semantischen Code, den Screenreader nicht sinnvoll interpretieren können. Eigene JavaScript-Frameworks überschreiben native Browser-Funktionen. Tastaturnavigation wird durch Custom-Widgets gebrochen. Wer mit einem Baukasten startet, baut Barrieren mit ein, die später nur durch einen Relaunch herauszubekommen sind.

Ein sogenanntes „Accessibility Overlay“ — ein Plugin, das eine zusätzliche Bedienebene über die Website legt — ist keine Lösung. Organisationen wie das European Disability Forum und das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) haben wiederholt darauf hingewiesen, dass Overlays die grundlegenden Barrierefreiheitsprobleme nicht beheben — sie kaschieren sie. In den USA häufen sich Klagen gegen Unternehmen, die sich auf Overlays verlassen haben.

Unser Ansatz: Barrierefreiheit von Grund auf

Wir bauen Barrierefreiheit in die Struktur Ihrer Website ein — nicht als Schicht darüber. Das bedeutet konkret:

  • Semantisches HTML als Grundlage, sinnvolle Überschriften-Hierarchien.
  • Aussagekräftige Alt-Texte für jedes informationsrelevante Bild — als verbindlicher Schritt im Redaktions-Workflow.
  • Ausreichende Kontraste als verbindlicher Bestandteil unseres Design-Systems.
  • Tastaturfokussierbare Navigation in allen interaktiven Elementen, mit sichtbaren Fokus-Indikatoren.
  • ARIA-Attribute dort, wo HTML allein nicht ausreicht — nicht als Ersatz für saubere Struktur.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit rechtssicher veröffentlicht und gepflegt.

Für bestehende Websites bieten wir eine Barrierefreiheits-Analyse nach WCAG 2.1/2.2 AA: Wir prüfen den Ist-Zustand mit automatisierten Tools und manuellen Tests, dokumentieren die Barrieren und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan — priorisiert nach Schwere, Aufwand und rechtlichem Risiko.

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Sie ist eine Qualitätsaussage: Ihre Website funktioniert für alle Menschen — unabhängig von ihren Fähigkeiten und den Geräten, die sie nutzen. Und sie ist gleichzeitig ein SEO-Faktor: Was für Screenreader gut lesbar ist, versteht auch Google.

So gehen wir vor

  1. Bestandsaufnahme. Wir scannen Ihre Website mit WAVE, axe und Lighthouse — und prüfen die Ergebnisse manuell. Automatisierte Tools finden rund 30 % der Barrieren; den Rest finden nur Augen und Tastatur.
  2. Maßnahmenplan. Sie bekommen einen priorisierten Bericht: Was muss sofort, was bis wann, was ist nice-to-have. Inklusive grober Aufwandsschätzung.
  3. Umsetzung. Wir setzen die Maßnahmen um — entweder im laufenden Betrieb oder im Rahmen eines Relaunches. Sie entscheiden, was wirtschaftlich passt.
  4. Erklärung & Monitoring. Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit und richten ein Monitoring ein, damit künftige Änderungen die Konformität nicht brechen.

Bereit für eine barrierefreie Website?

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihre Website heute steht und was zu tun ist, sprechen Sie uns an. Wir machen einen Erst-Check und melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung zurück — keine Panikverkaufstaktik, sondern eine sachliche Bewertung.

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