Was Sie mitnehmen:
  • Die neue KI-Verordnung definiert vier Pflichten für die meisten KMU sind nur zwei davon relevant.
  • Wer KI-Inhalte vor der Veröffentlichung prüft, braucht in der Regel keine Kennzeichnung.
  • Ein einfacher Vier-Schritte-Workflow macht Ihren Betrieb bis August 2026 rechtssicher.

Stellen Sie sich vor: Ihr Mitarbeiter schreibt mit ChatGPT einen Blogbeitrag für Ihre Firmenwebsite. Er prüft den Text, ergänzt eigene Erfahrungen, korrigiert Fehler und veröffentlicht ihn. Ab August 2026 stellt sich die Frage: Muss da jetzt „Erstellt mit KI“ drüberstehen?

Die kurze Antwort: In den meisten Fällen nicht. Aber die Begründung dafür ist wichtig, denn sie zeigt, worauf es wirklich ankommt.

KI-Regeln der EU gelten ab August 2026

Am 1. August 2024 ist die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) in Kraft getreten. Sie regelt, wie Künstliche Intelligenz in der EU entwickelt und eingesetzt werden darf. Die Verordnung wird stufenweise wirksam und einige Teile gelten bereits seit Februar 2025, die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 folgen ab dem 2. August 2026.

Wer seinen Betrieb vorbereiten will, sollte jetzt verstehen, was gefordert wird. Denn die Pflichten betreffen nicht nur Tech-Konzerne. Sie betreffen jeden, der KI-Werkzeuge im Geschäftsalltag nutzt, vom Handwerksbetrieb, der Produktfotos mit KI bearbeitet, bis zum Dienstleister, der Kundenmails mit KI-Unterstützung formuliert.

Vier Pflichten auch für KMU relevant

Artikel 50 der KI-Verordnung definiert vier Pflichtenkreise. Nicht alle betreffen Sie gleichermaßen. Ein Überblick, sortiert nach Praxisrelevanz für kleine und mittlere Unternehmen.

Pflicht 1: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben.

Wenn Sie ein KI-System einsetzen, das direkt mit Menschen interagiert, etwa einen Chatbot auf Ihrer Website oder einen KI-Sprachassistenten am Telefon, muss der Nutzer erfahren, dass er mit einer Maschine spricht. Ein kurzer Hinweis wie „Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten“ genügt. Die Ausnahme: Wenn es einer aufmerksamen Person ohnehin klar ist, dass sie mit einer KI interagiert, entfällt die Pflicht. Zuständig sind die Anbieter der Technologie, aber auch als Betreiber kann ein freiwilliger Hinweis sinnvoll sein, etwa mit Blick auf Haftung und Gewährleistung.

Pflicht 2: KI-Bilder, -Videos und -Audio müssen markiert werden.

Anbieter von KI-Systemen, also die Unternehmen, die Tools wie Midjourney, DALL-E oder Suno entwickeln, müssen sicherstellen, dass ihre Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert erkennbar sind. Das geschieht über unsichtbare digitale Wasserzeichen oder Metadaten. Diese Pflicht trifft die Anbieter, nicht Sie als Anwender. Wenn Sie ein Bild mit einem dieser Tools erstellen, ist die technische Markierung bereits eingebettet.

Pflicht 3: Wer Deepfakes veröffentlicht, muss das offenlegen.

Wenn Sie Bild-, Ton- oder Videoinhalte veröffentlichen, die durch KI so erzeugt oder manipuliert wurden, dass sie echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, müssen Sie das kenntlich machen, in einer für Menschen wahrnehmbaren Form. Bei künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Inhalten genügt ein dezenter Hinweis, der den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Diese Pflicht trifft die Betreiber, also Sie als Nutzer der Technologie.

Pflicht 4: KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen gekennzeichnet werden.

Wenn Sie Texte veröffentlichen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – und diese Texte sind KI-generiert -, besteht eine Kennzeichnungspflicht. „Öffentliches Interesse“ meint dabei nicht Ihren Firmenblog über Ihre Produkte. Es meint Nachrichten, politische Berichterstattung, Gesundheits- oder Finanzinformationen, also Themen, bei denen Menschen darauf vertrauen, dass ein Mensch die Inhalte verantwortet. Was genau darunter fällt, ist mangels Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Auch hier sind die Betreiber zuständig.

Für die meisten KMU sind Pflicht 1 (Chatbot-Hinweis) und Pflicht 4 (Texte zu öffentlichem Interesse) die einzigen Berührungspunkte und selbst dort greifen wichtige Ausnahmen.

Ausnahme, die Sie kennen müssen

Hier wird es für den Alltag entscheidend. Die KI-Verordnung sieht eine klare Ausnahme vor: Wenn ein Mensch den KI-generierten Text vor der Veröffentlichung prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Diese Ausnahme gilt ausdrücklich für Texte. Bei Deepfakes in Bild- oder Audioform greift sie nicht.

Was bedeutet das konkret? Wenn Ihr Mitarbeiter einen Text mit ChatGPT entwirft, ihn inhaltlich prüft, Fehler korrigiert, eigene Einschätzungen ergänzt und dann unter eigenem Namen oder dem Firmennamen veröffentlicht, dann ist das ein redaktionell verantworteter Text. Er muss nicht als „KI-generiert“ gekennzeichnet werden.

Entscheidend ist, dass die redaktionelle Kontrolle tatsächlich stattfindet und nicht nur behauptet wird. Ein sauberer Workflow sieht so aus: KI-Entwurf, dann fachliche Prüfung durch einen Menschen, dann inhaltliche Freigabe, dann Veröffentlichung. Wer diesen Prozess dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.

Nicht alles zählt als „KI-generiert“

Ein weiterer Punkt, der für Entwarnung sorgt: Wenn KI lediglich die Bearbeitung unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, greift die Kennzeichnungspflicht gar nicht erst. Beispiele: eine automatische Rechtschreibprüfung, ein Schärfefilter für Fotos, das Entfernen von Störgeräuschen aus einer Audioaufnahme. Solche Werkzeuge sind Hilfsmittel, keine Content-Generatoren. Die Verordnung zielt auf Inhalte, die im Kern von einer KI stammen und nicht auf jede Software, die im Hintergrund mitläuft.

Drei Szenarien aus dem Alltag

Szenario 1

  • Die Schreinerei Müller schreibt Blogbeiträge mit KI-Unterstützung. Der Inhaber nutzt ChatGPT für Entwürfe, überarbeitet sie mit eigenen Praxiserfahrungen und veröffentlicht sie auf seiner Website.
  • Ergebnis: Keine Kennzeichnungspflicht, da er die redaktionelle Verantwortung übernimmt, und ein Firmenblog über Holzarbeiten fällt nicht unter „öffentliches Interesse“.

Szenario 2

  • Ein Malerbetrieb setzt einen KI-Chatbot auf seiner Website ein. Der Chatbot beantwortet Fragen zu Öffnungszeiten, Leistungen und Preisen. Er ist als Chat-Widget erkennbar, aber es steht nirgends, dass eine KI antwortet.
  • Ergebnis: Kennzeichnungspflicht. Ein kurzer Hinweis wie „Dieser Chat wird von einem KI-Assistenten betrieben“ ist erforderlich. Die Umsetzung dauert fünf Minuten.

Szenario 3

  • Ein lokaler Energieberater veröffentlicht KI-generierte Artikel über Förderprogramme. Die Texte werden vollständig von KI erstellt und ohne menschliche Prüfung auf die Website gestellt. Sie informieren über staatliche Fördermittel und so ein Thema von öffentlichem Interesse.
  • Ergebnis: Kennzeichnungspflicht. Entweder kennzeichnen oder besser noch, einen Prüf- und Freigabeprozess einführen, der die redaktionelle Verantwortung sicherstellt.

Urheber- und Persönlichkeitsrecht

Selbst wenn Sie einen KI-generierten Inhalt korrekt kennzeichnen, ist damit nicht automatisch alles in Ordnung. Ein Beispiel: Sie lassen ein Foto einer Mitarbeiterin per KI in eine andere Umgebung montieren. Hat die abgebildete Person zugestimmt, dass das Foto verändert und so veröffentlicht wird? Falls nicht, steht eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts im Raum. Hat der Fotograf die Bearbeitung gestattet? Die KI-Bearbeitung hebt das Urheberrecht an der Originalaufnahme nicht auf. Die KI-Verordnung regelt die Transparenz, doch sie ersetzt nicht die bestehenden Gesetze zu Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutz.

Was Sie jetzt tun sollten

Die Frist endet im August 2026, doch die Vorbereitung ist überschaubar, wenn Sie systematisch vorgehen.

  • Schritt 1: Wo setzen Sie in Ihrem Betrieb KI ein? Texte, Bilder, Chatbots, Kundenkorrespondenz? Schreiben Sie eine einfache Liste. Das dauert eine halbe Stunde und schafft Klarheit.
  • Schritt 2: Für jeden KI-Einsatz fragen Sie: Prüft ein Mensch den Output, bevor er nach außen geht? Falls ja, dokumentieren Sie diesen Prozess. Falls nein, richten Sie ihn ein. Ein einfaches Vier-Augen-Prinzip genügt in den meisten Fällen.
  • Schritt 3: Falls Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Website oder in Ihrem Kundenportal einsetzen, ergänzen Sie einen sichtbaren Hinweis. Die meisten Chatbot-Anbieter bieten dafür bereits Einstellungen an.
  • Schritt 4: Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern darüber, wie KI im Betrieb genutzt wird und welche Regeln ab August 2026 gelten. Ein kurzes Teammeeting mit den drei wichtigsten Punkten reicht.

Die Bußgelder sind hoch

Die KI-Verordnung sieht bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Diese Zahlen klingen bedrohlich, sind aber als Obergrenze für schwere und wiederholte Verstöße gedacht und vergleichbar mit den Bußgeldrahmen der DSGVO. Für KMU, die ihre KI-Nutzung bewusst und mit einem dokumentierten Prüfprozess gestalten, ist das Risiko gering.

KI-Kompetenz-Nachweis-Pflicht

Die Kennzeichnungspflicht ist nur ein Baustein der KI-Verordnung. Was viele Unternehmer nicht wissen: Artikel 4 der Verordnung ist bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Er verpflichtet Unternehmen, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen. Das gilt schon, wenn Marketing-Texte mit ChatGPT vorformuliert oder Grafiken mit Canva erstellt werden.

Das bedeutet nicht, dass jeder Mitarbeiter programmieren lernen muss. Es bedeutet, dass Ihr Team verstehen sollte, was KI kann, wo ihre Grenzen liegen und wie man verantwortungsvoll mit KI-generierten Ergebnissen umgeht. Wer seinen Mitarbeitern die Grundlagen vermittelt, erfüllt nicht nur eine gesetzliche Anforderung, er schafft die Basis, um KI-Werkzeuge produktiv und rechtssicher einzusetzen.

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