Serviceroboter können DSGVO-konform betrieben werden – aber nicht automatisch. Viele Roboter verfügen über Kameras, Mikrofone oder Sensoren, die personenbezogene Daten erfassen: Gesichter, Bewegungsmuster, Stimmen. Ob das zulässig ist, hängt davon ab, wie die Daten verarbeitet werden, wo sie gespeichert werden und ob eine Rechtsgrundlage existiert.

Kritische Punkte sind Cloud-basierte Bildverarbeitung, dauerhafte Speicherung von Kameraaufnahmen und fehlende Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen. Ein DSGVO-konformer Robotik-Einsatz beginnt deshalb bei der Architektur: lokale Datenverarbeitung statt Cloud, Datensparsamkeit bei Sensoren, klare Löschkonzepte und transparente Information für Mitarbeiter und Kunden. Die Ideenfabrik setzt Datenschutz als Architekturprinzip an den Anfang jedes Robotik-Projekts – nicht ans Ende.

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  • Aktualisiert: 4. Juni 2026
  • Veröffentlicht: 4. Juni 2026
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  • Autor: Joerg Martin