Grundsätzlich haftet das Unternehmen, das den humanoiden Roboter einsetzt – vergleichbar mit der Verantwortung für eine Maschine oder einen Mitarbeiter. Kommt es zu einem Schaden, greifen je nach Ursache die Betreiberhaftung, die Produkthaftung des Herstellers (bei einem Mangel) oder die Verantwortung des Integrators, der das System eingerichtet hat.
Mit der neuen EU-Maschinenverordnung und der überarbeiteten Produkthaftung rücken KI-gesteuerte Systeme stärker in den Fokus. Für Betreiber heißt das: Eine saubere Dokumentation von Risikobeurteilung, Wartung und Konfiguration ist nicht nur Pflicht, sondern Ihre Absicherung im Schadensfall. Wer Roboter einführt, sollte Haftungs- und Versicherungsfragen früh klären – am besten vor dem Pilotbetrieb. Siehe auch die Sicherheitsnormen für Roboter.
