Ob eine Fassadengestaltung genehmigungspflichtig ist, hängt von Größe, Standort und Art der Gestaltung ab. Reine Renovierungsanstriche im Bestandsfarbton sind meist frei, während großflächige Motive, Werbebotschaften oder Gestaltungen an denkmalgeschützten Gebäuden und in Sichtachsen häufig eine Genehmigung der Bauaufsicht erfordern. Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland und Kommune. Wir prüfen die Anforderungen für Ihr Objekt und liefern die Unterlagen als Grundlage für den Bauantrag mit.

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