Filmen und Gesichtserkennung sind bei humanoiden Robotern rechtlich heikel. Kameras zur Navigation sind zulässig, sobald aber Gesichter erkannt oder Personen identifiziert werden, greifen DSGVO und EU-KI-Verordnung streng. Die biometrische Echtzeit-Identifikation im öffentlichen Raum ist in der EU seit Februar 2025 weitgehend verboten.

In kundenzugänglichen Bereichen ist daher meist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig, dazu eine Rechtsgrundlage und klare Antworten darauf, ob und wie lange Bilder gespeichert werden. In der Praxis lautet die Empfehlung: so wenig wie möglich erfassen, lokal verarbeiten, nichts unnötig speichern. Ob für Ihren Fall eine Folgenabschätzung Pflicht ist, klärt die FAQ zur Datenschutz-Folgenabschätzung für Roboter.

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