Drohnen mit Kamera erfassen schnell personenbezogene Daten – etwa Menschen auf dem Betriebsgelände, auf Nachbargrundstücken oder öffentlichen Wegen. Damit gilt die DSGVO: Es braucht eine Rechtsgrundlage, Datensparsamkeit, Transparenz und oft eine Datenschutz-Folgenabschätzung, besonders wenn systematisch Bereiche mit Personen überflogen werden.

Praktisch heißt das: nur das nötige Areal erfassen, Personen möglichst vermeiden oder unkenntlich machen, Aufnahmen sicher speichern und Löschfristen festlegen. Neben dem Datenschutz sind das Luftrecht und das Persönlichkeitsrecht Dritter zu beachten. Wer Drohnen gewerblich einsetzt, sollte ein Datenschutzkonzept genauso einplanen wie die Datenschutz-Folgenabschätzung bei anderen Robotern.

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