Die Datenerfassung variiert je nach Robotertyp und Ausstattung. Typisch sind Kamerabilder zur Navigation und Hinderniserkennung, LiDAR-Scans für die Raumkartierung, Bewegungsdaten des Roboters selbst, Interaktionsdaten wie Tasteneingaben und in manchen Fällen Audiodaten über Mikrofone.

Nicht alle diese Daten sind personenbezogen – aber sobald Personen erkennbar sind oder Bewegungsprofile entstehen, greift die DSGVO. Entscheidend ist die Frage: Welche Daten braucht der Roboter wirklich für seine Aufgabe, und welche kann er gar nicht erst erfassen? Datensparsamkeit beginnt bei der Konfiguration, nicht erst bei der Löschfrist. Ein sauberes Datenkonzept legt vor der Inbetriebnahme fest, was erfasst, wo gespeichert und wann gelöscht wird.

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  • Aktualisiert: 4. Juni 2026
  • Veröffentlicht: 4. Juni 2026
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  • Autor: Joerg Martin