Warum wir

Uneingeschränkt.

Wir gestalten Gebäude so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.

Vorgeschrieben.

Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil jeder Planung, die wir für Sie übernehmen.

Inklusiv.

Barrierefreie Gestaltung trägt zur Inklusion bei und erhöht die Zufriedenheit aller Nutzer.

Unser Ablauf

Barrierefrei geplant

Wir begleiten Sie vom Vorgespräch bis zur barrierefreien Umsetzung, mit einem Ansprechpartner für alle Schritte.

01

Vorgespräch

Wir erfassen Ihre Anforderungen an Barrierefreiheit und stecken den Rahmen aus Budget, Zeit und rechtlichen Vorgaben ab.

02

Datenübernahme

Wir übernehmen die Pläne des Gebäudes, idealerweise digital, sonst digitalisieren wir sie für die gemeinsame Arbeit am Bildschirm.

03

Konzept

Skizzen und Entwürfe zeigen die barrierefreie Lösung, dabei berücksichtigen wir Corporate Design, Funktionalität, Ästhetik und Nachhaltigkeit.

04

Detailplanung

Ihr Feedback fließt ein, Zeichnungen und technische Unterlagen entstehen, wir prüfen die rechtliche Umsetzbarkeit und planen die Kosten.

05

Genehmigung

Wir bereiten den Bauantrag vor, Sie reichen ihn ein, wir beraten und unterstützen Sie bei der Genehmigung.

06

Umsetzung

Nach der Genehmigung setzen wir als Generalunternehmer mit eigenem Team und Partnern um, mit Protokoll und Abnahme am Ende.

Ausstattung

Diese Bausteine

Barrierefreiheit setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die wir gemeinsam mit Ihnen planen.

01

Rollstuhlgerechte Zugänge

Wir planen Zugänge, die im Rollstuhl selbstständig nutzbar sind.

02

Aufzüge

Aufzüge verbinden alle Ebenen des Gebäudes barrierefrei.

03

Taktile Leitsysteme

Taktile Leitsysteme helfen bei der Orientierung im Gebäude.

04

Barrierefreie Sanitäreinrichtungen

Sanitäreinrichtungen, die für alle Nutzer zugänglich sind.

05

Durchdachte Wegeführung

Eine klare Wegeführung erleichtert die Orientierung im ganzen Gebäude.

06

Klare Beschilderung

Gut lesbare Beschilderung ergänzt die barrierefreie Wegeführung.

Marken

Unsere Marken

Häufige Fragen

FAQ

Viele Themen haben wir über die Jahre bearbeiten und viele Fragen konnten wir beantworten. Hier finden Sie viele Informationen.

  • Die DIN 18040 ist die Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen. Sie besteht aus drei Teilen: öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.

    Die Norm beschreibt, wie Zugänge, Wege, Türen, Aufzüge, Sanitärräume und Bedienelemente geplant werden, damit ein Gebäude ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Dazu gehören auch taktile Elemente und kontrastreiche Beschriftungen für Menschen mit Sehbehinderung.

    Ob und in welchem Umfang die Norm für Ihr Objekt verbindlich ist, ergibt sich nicht aus der Norm selbst, sondern aus der Landesbauordnung und dem Baugenehmigungsverfahren. Wir klären das in der Detailplanung, bevor der Bauantrag vorbereitet wird.

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