Warum wir
  • Uneingeschränkt.

    Wir gestalten Gebäude so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.

  • Vorgeschrieben.

    Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil jeder Planung, die wir für Sie übernehmen.

  • Inklusiv.

    Barrierefreie Gestaltung trägt zur Inklusion bei und erhöht die Zufriedenheit aller Nutzer.

Ablauf

Barrierefrei geplant

Wir begleiten Sie vom Vorgespräch bis zur barrierefreien Umsetzung, mit einem Ansprechpartner für alle Schritte.

  • 01
    Vorgespräch

    Wir erfassen Ihre Anforderungen an Barrierefreiheit und stecken den Rahmen aus Budget, Zeit und rechtlichen Vorgaben ab.

  • 02
    Datenübernahme

    Wir übernehmen die Pläne des Gebäudes, idealerweise digital, sonst digitalisieren wir sie für die gemeinsame Arbeit am Bildschirm.

  • 03
    Konzept

    Skizzen und Entwürfe zeigen die barrierefreie Lösung, dabei berücksichtigen wir Corporate Design, Funktionalität, Ästhetik und Nachhaltigkeit.

  • 04
    Detailplanung

    Ihr Feedback fließt ein, Zeichnungen und technische Unterlagen entstehen, wir prüfen die rechtliche Umsetzbarkeit und planen die Kosten.

  • 05
    Genehmigung

    Wir bereiten den Bauantrag vor, Sie reichen ihn ein, wir beraten und unterstützen Sie bei der Genehmigung.

  • 06
    Umsetzung

    Nach der Genehmigung setzen wir als Generalunternehmer mit eigenem Team und Partnern um, mit Protokoll und Abnahme am Ende.

Einsatz

Diese Bausteine

Barrierefreiheit setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die wir gemeinsam mit Ihnen planen.

  • 01
    Rollstuhlgerechte Zugänge

    Wir planen Zugänge, die im Rollstuhl selbstständig nutzbar sind.

  • 02
    Aufzüge

    Aufzüge verbinden alle Ebenen des Gebäudes barrierefrei.

  • 03
    Taktile Leitsysteme

    Taktile Leitsysteme helfen bei der Orientierung im Gebäude.

  • 04
    Barrierefreie Sanitäreinrichtungen

    Sanitäreinrichtungen, die für alle Nutzer zugänglich sind.

  • 05
    Durchdachte Wegeführung

    Eine klare Wegeführung erleichtert die Orientierung im ganzen Gebäude.

  • 06
    Klare Beschilderung

    Gut lesbare Beschilderung ergänzt die barrierefreie Wegeführung.

FAQ

Häufige Fragen

Viele Themen haben wir über die Jahre bearbeiten und viele Fragen konnten wir beantworten. Hier finden Sie viele Informationen.

  • Die DIN 18040 ist die Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen. Sie besteht aus drei Teilen: öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.

    Die Norm beschreibt, wie Zugänge, Wege, Türen, Aufzüge, Sanitärräume und Bedienelemente geplant werden, damit ein Gebäude ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Dazu gehören auch taktile Elemente und kontrastreiche Beschriftungen für Menschen mit Sehbehinderung.

    Ob und in welchem Umfang die Norm für Ihr Objekt verbindlich ist, ergibt sich nicht aus der Norm selbst, sondern aus der Landesbauordnung und dem Baugenehmigungsverfahren. Wir klären das in der Detailplanung, bevor der Bauantrag vorbereitet wird.

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