Die DIN 18040 ist die Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen. Sie besteht aus drei Teilen: öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnungen und öffentlicher Verkehrs- und Freiraum.
Die Norm beschreibt, wie Zugänge, Wege, Türen, Aufzüge, Sanitärräume und Bedienelemente geplant werden, damit ein Gebäude ohne fremde Hilfe nutzbar ist. Dazu gehören auch taktile Elemente und kontrastreiche Beschriftungen für Menschen mit Sehbehinderung.
Ob und in welchem Umfang die Norm für Ihr Objekt verbindlich ist, ergibt sich nicht aus der Norm selbst, sondern aus der Landesbauordnung und dem Baugenehmigungsverfahren. Wir klären das in der Detailplanung, bevor der Bauantrag vorbereitet wird.







