Die wichtigsten Normen hängen vom Robotertyp ab. Für Industrieroboter und Cobots gilt die ISO 10218 (Teil 1 für Hersteller, Teil 2 für Integration), die seit der Überarbeitung auch die bisherige ISO/TS 15066 für kollaborative Anwendungen integriert – sie definiert unter anderem biomechanische Grenzwerte für den Kontakt zwischen Mensch und Roboter.
Für Serviceroboter im öffentlichen Raum oder in der Pflege ist die ISO 13482 maßgeblich. Sie regelt Sicherheitsanforderungen für persönliche Assistenzroboter und mobile Serviceroboter. Autonome Transportroboter in Lager und Produktion fallen unter die EN ISO 3691-4 für fahrerlose Flurforderzeuge.
Übergreifend gilt ab Januar 2027 die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230), die die bisherige Maschinenrichtlinie ablöst und erstmals auch Cybersecurity-Anforderungen für vernetzte Roboter enthält. In Deutschland kommen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die DGUV-Vorschriften der Berufsgenossenschaften hinzu. Für KI-gesteuerte Roboter wird zusätzlich die EU-KI-Verordnung (AI Act) relevant, sobald der Roboter eigenständige Entscheidungen trifft, die Sicherheit oder Grundrechte betreffen.