Die EU-KI-Verordnung (AI Act) stuft KI-Systeme nach Risiko ein. Ein humanoider Roboter, der mit Menschen interagiert oder biometrische Daten verarbeitet, fällt schnell in die Hochrisiko-Kategorie – mit Pflichten zu Risikomanagement, Dokumentation, menschlicher Aufsicht und Transparenz. Die biometrische Echtzeit-Fernidentifikation im öffentlichen Raum ist seit Februar 2025 weitgehend verboten.
Die strengeren Hochrisiko-Pflichten greifen gestaffelt bis August 2026. Für Unternehmen heißt das: Wer einen humanoiden Roboter mit Kamera in einem öffentlich zugänglichen Bereich einsetzt, muss Konformität, Aufsicht und Datenverarbeitung sauber regeln. Die KI-Verordnung gilt zusätzlich zur DSGVO und zur Maschinensicherheit – drei Regelwerke, die zusammen betrachtet werden müssen.
