In den meisten Fällen ja. Die DSGVO schreibt eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) vor, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte betroffener Personen mit sich bringt. Serviceroboter mit Kameras, Personenerkennung oder Bewegungstracking erfüllen dieses Kriterium in der Regel – besonders in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Restaurants, Hotels oder Pflegeeinrichtungen.
Die DSFA dokumentiert, welche Daten verarbeitet werden, warum das notwendig ist, welche Risiken bestehen und welche Schutzmaßnahmen greifen. Sie ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Ihr Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde, dass Sie den Robotik-Einsatz verantwortungsvoll geplant haben. Die Ideenfabrik erstellt die DSFA als Teil des Robotik-Konzepts – damit Datenschutz Planungssicherheit schafft statt Projekte zu blockieren.