Ja. Affiliate-Links sind zu kennzeichnen, weil Sie an jedem Kauf über den Link mitverdienen. Dieses eigene wirtschaftliche Interesse erkennt Ihr Publikum nicht von selbst, und genau darauf kommt es an: Sobald sich der kommerzielle Zweck eines Beitrags nicht aus den Umständen ergibt, verlangt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine klare Kennzeichnung. Ob Sie das Produkt gekauft, geschenkt bekommen oder für eine Kooperation getestet haben, ändert daran nichts.
In der Praxis genügt der Hinweis „Werbung“ an gut sichtbarer Stelle, ergänzt um die Auflösung der Sternchen: „* Affiliate-Link. Bei einem Kauf erhalte ich eine Provision, am Preis ändert sich nichts.“ Der Hinweis gehört an den Anfang, nicht ans Ende. Welche Formulierungen je Kanal tragen, steht im Beitrag Werbung kennzeichnen.