Ja. Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten sind genehmigungspflichtig und müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Wir übernehmen die fachliche Abstimmung und dokumentieren alle Arbeitsschritte, sodass Auflagen und mögliche Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

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  • Aktualisiert: 4. Juli 2026
  • Veröffentlicht: 4. Juli 2026
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