Warum wir
  • Eingebaut.

    Eine barrierefreie Website lässt sich nicht nachträglich überstülpen. Ausreichende Kontraste sind verbindlicher Bestandteil unseres Design-Systems.

  • Zugänglich.

    Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Ihre Website funktioniert für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten und den Geräten, die sie nutzen.

  • Lesbar.

    Barrierefreiheit ist gleichzeitig ein SEO-Faktor: Was für Screenreader gut lesbar ist, versteht auch Google.

Ablauf

Analyse und Umsetzung

Für bestehende Websites bieten wir eine Barrierefreiheits-Analyse nach WCAG 2.1/2.2 AA und erstellen einen konkreten Maßnahmenplan.

  • 01
    Bestandsaufnahme

    Wir scannen Ihre Website mit WAVE, axe und Lighthouse, die Ergebnisse prüfen wir manuell.

  • 02
    Handprüfung

    Automatisierte Tools finden rund 30 % der Barrieren, den Rest finden nur Augen und Tastatur.

  • 03
    Maßnahmenplan

    Sie bekommen einen priorisierten Bericht, gestaffelt nach Schwere, Aufwand und rechtlichem Risiko.

  • 04
    Umsetzung

    Wir setzen die Maßnahmen um, im laufenden Betrieb oder im Rahmen eines Relaunches.

  • 05
    Erklärung

    Wir erstellen die Erklärung zur Barrierefreiheit, rechtssicher veröffentlicht und gepflegt.

  • 06
    Monitoring

    Wir richten ein Monitoring ein, damit künftige Änderungen die Konformität nicht brechen.

Einsatz

Anforderungen

Die WCAG ordnen Anforderungen in vier Prinzipien. WCAG 2.1 Level AA ist die aktuell verbindliche Referenz für BFSG und BITV, wir orientieren uns bereits an 2.2.

  • 01
    Wahrnehmbar

    Bilder brauchen aussagekräftige Alt-Texte, Videos brauchen Untertitel und bei Bedarf Audiodeskription.

  • 02
    Kontrast und Zoom

    Farbkontraste müssen mindestens 4,5:1 erreichen, 3:1 bei großem Text, Texte sich bis 200 % vergrößern lassen.

  • 03
    Bedienbar

    Die gesamte Website muss per Tastatur bedienbar sein, ohne Maus, mit sichtbaren Fokus-Indikatoren.

  • 04
    Verständlich

    Sprache klar formuliert, Fachbegriffe erklärt, Formulare mit verständlichen Labels und konkreten Fehlermeldungen.

  • 05
    Robust

    Der Code muss standardkonform sein, damit Screenreader, Vergrößerungssoftware und Braillezeilen ihn korrekt interpretieren.

  • 06
    Kein Overlay

    Ein Accessibility Overlay legt eine zusätzliche Bedienebene über die Website und kaschiert die Barrieren, statt sie zu beheben.

Marken

Unsere Marken

FAQ

Häufige Fragen

Viele Themen haben wir über die Jahre bearbeiten und viele Fragen konnten wir beantworten. Hier finden Sie viele Informationen.

  • Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass alle Menschen sie nutzen können, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen und unabhängig vom verwendeten Gerät. Konkret heißt das: Inhalte sind auch für blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte oder motorisch eingeschränkte Menschen zugänglich, und die Bedienung funktioniert nicht nur mit der Maus, sondern auch per Tastatur, Sprachsteuerung oder Screenreader.

    Technisch orientiert sich Barrierefreiheit an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C, aktuell in Version 2.1 (verbindlich) und 2.2 (Stand der Technik). Vier Prinzipien sind maßgeblich: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Erfüllt eine Website alle Erfolgskriterien der Stufe AA, gilt sie als barrierefrei im Sinne des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

    Barrierefreiheit ist dabei kein Plugin und kein Overlay, sondern eine Eigenschaft, die in Struktur, Design und Code einer Website angelegt sein muss. Wer das von Anfang an mitdenkt, baut bessere Websites, nicht nur für Menschen mit Einschränkungen, sondern für alle.

  • Wer trotz BFSG-Pflicht eine nicht-barrierefreie Website betreibt, riskiert mehrere Ebenen von Konsequenzen:

    Bußgelder. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor (Paragraf 37 BFSG). Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer, die seit Mitte 2025 aktiv prüfen und sanktionieren.

    Untersagung des Vertriebs. Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen kann die Behörde den weiteren Betrieb der Website beziehungsweise den Vertrieb der betreffenden Dienstleistung untersagen, bis die Konformität hergestellt ist.

    Abmahnungen durch Verbraucherverbände und Mitbewerber. Anders als bei der DSGVO ist hier auch Konkurrenten der Weg über das Wettbewerbsrecht (UWG) eröffnet. Eine berechtigte Abmahnung zieht Abmahn- und Anwaltskosten sowie Nachbesserungsdruck nach sich.

    Reputationsschaden. Schwer messbar, aber real: Unternehmen, die als „nicht zugänglich“ auffallen, verlieren bei einer wachsenden, sensibilisierten Zielgruppe an Vertrauen. Behindertenverbände dokumentieren mittlerweile aktiv Verstöße.

    Praktischer Hinweis: Eine veröffentlichte, ehrliche Erklärung zur Barrierefreiheit mit Maßnahmenplan kann das Risiko von Bußgeldern und Abmahnungen reduzieren, sie zeigt, dass das Thema bekannt ist und aktiv bearbeitet wird. Mehr dazu auf unserer Seite Barrierefreiheit.

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft alle Unternehmen, die im elektronischen Geschäftsverkehr Produkte verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, die Verbrauchern eine Vertragsabschlussmöglichkeit bieten. Konkret betroffen sind unter anderem:

    • Online-Shops (B2C)
    • Buchungs- und Reservierungssysteme
    • Bank- und Zahlungsdienste im Web
    • Personenbeförderungsdienste mit Online-Buchung
    • E-Books, Streaming- und Telekommunikationsdienste

    Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Bei Produkten gilt die Pflicht jedoch unabhängig von der Unternehmensgröße.

    Reine B2B-Websites ohne Vertragsabschluss sind formal nicht direkt vom BFSG erfasst, jedoch greifen die Verpflichtungen spätestens dann, wenn auf der Seite ein Kontaktformular, ein Konfigurator oder eine Anfrage-Funktion existiert, die als elektronischer Geschäftsverkehr gewertet werden kann. Im Zweifel lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Mehr Hintergrund auf unserer Seite Barrierefreiheit.

Agenten

Beteiligte KI-Agenten

In der Ideenfabrik arbeiten einige KI-Agenten und helfen uns, Aufgaben schnell und effizient zu lösen. Auch die Qualität der Lösungen erhöhen sie an vielen Stellen.

  • Ella Ethics
    Akteur
    Ella Ethics

News

Einblicke und Magazin

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Vorhaben