Wer trotz BFSG-Pflicht eine nicht-barrierefreie Website betreibt, riskiert mehrere Ebenen von Konsequenzen:
Bußgelder. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro je Verstoß vor. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer, die seit Mitte 2025 aktiv prüfen und sanktionieren.
Untersagung des Vertriebs. Bei wiederholten oder gravierenden Verstößen kann die Behörde den weiteren Betrieb der Website beziehungsweise den Vertrieb der betreffenden Dienstleistung untersagen — bis die Konformität hergestellt ist.
Abmahnungen durch Verbraucherverbände und Mitbewerber. Anders als bei der DSGVO ist hier auch Konkurrenten der Weg über das Wettbewerbsrecht (UWG) eröffnet. Eine erfolgreiche Abmahnung kostet schnell vierstellige Beträge — zuzüglich Anwaltskosten und Nachbesserungsdruck.
Reputationsschaden. Schwer messbar, aber real: Unternehmen, die als „nicht zugänglich“ auffallen, verlieren bei einer wachsenden, sensibilisierten Zielgruppe an Vertrauen. Behindertenverbände dokumentieren mittlerweile aktiv Verstöße.
Praktischer Hinweis: Eine veröffentlichte, ehrliche Erklärung zur Barrierefreiheit mit Maßnahmenplan kann das Risiko von Bußgeldern und Abmahnungen reduzieren — sie zeigt, dass das Thema bekannt ist und aktiv bearbeitet wird. Mehr dazu auf unserer Seite Barrierefreiheit.