Das Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juli 2020 hat den damaligen Datenschutzrahmen Privacy Shield für ungültig erklärt – mit der Begründung, dass US-Überwachungsgesetze (insbesondere FISA 702) keinen gleichwertigen Datenschutz garantieren. Daraus folgt: Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Weiteres in die USA übertragen werden, selbst wenn ein US-Anbieter beteuert, sich an EU-Standards zu halten.
Für Ihre Website bedeutet das: Jeder eingesetzte US-Dienst – Google Fonts, Google Analytics, Mailchimp, eingebettete YouTube-Videos, US-Cloud-Backups – braucht entweder eine ausdrückliche Einwilligung oder eine zusätzliche rechtliche Absicherung (Standardvertragsklauseln plus Schutzmaßnahmen). Das heute geltende EU-US Data Privacy Framework hat eine erste gerichtliche Prüfung im September 2025 überstanden, bleibt aber angreifbar. Wer langfristig sicher fahren will, setzt auf EU-Alternativen, wo immer das möglich ist.
