Die PPWR gilt automatisch und unmittelbar, ohne dass Deutschland sie in nationales Recht umsetzen muss. Als Verordnung wirkt sie direkt in jedem Mitgliedstaat. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Richtlinie, die erst ein nationales Umsetzungsgesetz braucht.

Für Sie als Hersteller bedeutet das: Sie können sich nicht auf eine spätere deutsche Umsetzungsfrist verlassen, sondern müssen die EU-Fristen direkt einhalten. Das bestehende Verpackungsgesetz (VerpackG) und die dualen Systeme bleiben zunächst als nationaler Vollzugsrahmen bestehen; wie genau VerpackG und PPWR künftig ineinandergreifen, ist an einzelnen Stellen noch offen. Der verbindliche Maßstab für die Verpackung selbst kommt aber seit dem 12. August 2026 aus der Verordnung.

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