Ein Umbau gilt als wesentliche Veränderung, wenn er vom Hersteller nicht vorgesehen war und die Sicherheit der Maschine beeinträchtigt, indem eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht. So definiert es Artikel 18 der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Ausdrücklich erfasst sind auch digitale Änderungen, etwa an der Steuerung oder an Schnittstellen.

Typische Auslöser sind ein geänderter Verwendungszweck, eine tiefe Verkettung mehrerer Maschinen, eine Leistungs- oder Taktzeiterhöhung sowie neue Komponenten mit eigener Gefährdung. Wer eine wesentliche Veränderung vornimmt, wird rechtlich zum Hersteller und muss ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Wartung, gleichwertiger Ersatz und Änderungen nach Herstellervorgabe bleiben unterhalb dieser Schwelle. Die Beurteilung gehört dokumentiert und vor die Bestellung.

Verwandte Einblicke

  • Robotik für Unternehmen
    Physisches
    Robotik für Unternehmen

Interessante Magazin-Artikel

0 Comments