Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten seit dem 12. August 2026 drei PFAS-Grenzwerte: 25 ppb je einzelnem nicht-polymeren PFAS, 250 ppb für die Summe dieser Stoffe und 50 ppm inklusive polymerer PFAS. PFAS sind eine Gruppe langlebiger Fluorchemikalien, die unter anderem in Beschichtungen und Dichtungen vorkommen können.

Für neu in Verkehr gebrachte Ware gelten die Grenzwerte ohne Übergangsfrist; Verpackungen, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach den Übergangsbestimmungen der Verordnung noch abverkauft werden. Praktisch heißt das: Lassen Sie sich bei beschichteten Deckeln, Dichtungen und Etiketten von Ihrem Lieferanten die Einhaltung der PFAS-Grenzwerte bestätigen. Für Glasverpackungen ist vor allem der Metalldeckel mit Innenbeschichtung der Punkt, den Sie prüfen sollten.

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