Die EU-Maschinenverordnung ist die Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen. Sie regelt europaweit einheitlich, welche Sicherheitsanforderungen Maschinen erfüllen müssen, bevor sie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden dürfen. Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt sie die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und braucht keine nationale Umsetzung. Gegenüber der alten Richtlinie kommen drei Themen hinzu: Anforderungen an die Cybersicherheit, eigene Regeln für Maschinen mit selbstlernendem Verhalten und die ausdrückliche Einstufung wesentlicher Umbauten. Sie betrifft damit auch Betriebe, die Maschinen nur nachrüsten, verketten oder für den eigenen Bedarf bauen. Der vollständige Text steht bei EUR-Lex.
