Warum wir
  • Standardisiert.

    Wir halten jeden Arbeitsschritt Ihrer Herstellung in unserer App Checklisten fest, damit Ihr Team jeden Durchlauf nach dem Ablauf arbeitet, der einmal durchdacht wurde.

  • Erprobt.

    Wir betreiben in unserer Werkstatt selbst eine KI-gestützte Werkzeugverwaltung. Daten Ihrer Maschinen werten wir ebenso dort aus, wo sie entstehen, damit sie in Ihrem Haus bleiben.

  • Durchgerechnet.

    Wir haben die Kosten der EU-Verpackungsverordnung je Glas in einem eigenen Modell durchgerechnet, damit Sie Ihre Verpackung früh umstellen und alle Pflichten in einem Durchgang erledigen.

Ablauf

Jedes Mal

Wir übernehmen Wettbewerbsanalyse, Verkostung, Herstellung und Verpackung Ihres Produkts und beginnen mit dem Vergleich im Regal.

  • 01
    Wettbewerb

    Wir stellen Ihr Produkt neben die Produkte, gegen die es antritt, und vergleichen Preis, Auftritt und Versprechen (Wettbewerbsanalyse).

  • 02
    Verkostung

    Wir verkosten Ihr Produkt mit Ihnen und prüfen, ob die Verpackung verspricht, was drin ist: Süße, Schärfe, Menge.

  • 03
    Haltbarkeit

    Wir arbeiten mit Ihnen an der Haltbarmachung, damit Ihr Produkt Transport, Lager und Regal übersteht.

  • 04
    Herstellung

    Wir gehen Ihre Herstellung mit Ihnen durch, Maschine für Maschine, und planen, wo sich reine und unreine Wege kreuzen dürfen.

  • 05
    Standards

    Wir halten fest, was Ihre erfahrenen Kollegen im Kopf haben. Ihr Team arbeitet danach bei jedem Durchlauf gleich.

  • 06
    Verpackung

    Wir gestalten die Verpackung mit allen Pflichtangaben und richten sie an der EU-Verpackungsverordnung aus. Sie geben am Muster frei.

Einsatz

Woran es hakt

Qualität entsteht in der Herstellung, in der Verpackung und im Vergleich am Regal. An diesen Zeichen erkennen Sie, dass Ihr Produkt besser werden kann.

  • 01
    Erfahrung und Ablauf

    Wie Ihr Produkt gelingt, wissen nur die erfahrenen Kollegen.

  • 02
    Haltbarkeit und Versand

    Ihr Produkt soll länger halten und den Versand im Paket überstehen.

  • 03
    Maschine und Ausschuss

    Ihre Anlagen laufen, doch Abweichungen und Ausschuss fallen erst am Ende auf.

  • 04
    Geschmack und Erwartung

    Die Verpackung verspricht einen anderen Geschmack, als im Produkt steckt.

  • 05
    Preis und Wettbewerb

    Kunden sehen keinen Unterschied zum günstigeren Produkt im Regal daneben.

  • 06
    Wege und Hygiene

    In Ihrer Herstellung kreuzen sich reine und unreine Wege.

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FAQ

Häufige Fragen

Viele Themen haben wir über die Jahre bearbeiten und viele Fragen konnten wir beantworten. Hier finden Sie viele Informationen.

  • Das HACCP-Konzept wird in einer Vielzahl von Branchen umgesetzt, die mit der Produktion, Verarbeitung, Lagerung und dem Vertrieb von Lebensmitteln und Getränken befasst sind. Zu den Hauptbranchen, die das HACCP-Konzept anwenden, gehören:

    1. Lebensmittelverarbeitende Industrie:
      • Fleisch- und Geflügelverarbeitung: Schlachthöfe, Fleischverarbeitungsbetriebe und Hersteller von Wurstwaren.
      • Fisch- und Meeresfrüchteverarbeitung: Fischereien, Fischverarbeitungsbetriebe und Hersteller von Meeresfrüchteprodukten.
      • Milch- und Molkereiprodukte: Molkereien, Käsehersteller und Produzenten von Joghurt und anderen Milchprodukten.
      • Backwaren und Süßwaren: Bäckereien, Konditoreien und Hersteller von Süßwaren.
      • Fertiggerichte und Convenience-Produkte: Hersteller von vorgefertigten Mahlzeiten und Tiefkühlprodukten.
      • Getränkeindustrie: Abfüller und Hersteller von alkoholfreien und alkoholischen Getränken, einschließlich Wasserabfüller und Brauereien.
    2. Landwirtschaft und Primärproduktion:
      • Landwirtschaftliche Betriebe: Erzeuger von Obst, Gemüse, Getreide und anderen landwirtschaftlichen Produkten.
      • Tierhaltung und Viehzucht: Betriebe, die Tiere für die Fleisch-, Milch- und Eierproduktion halten.
    3. Gastronomie und Lebensmittelservice:
      • Restaurants und Cafés: Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen anbieten.
      • Catering-Unternehmen: Unternehmen, die Speisen und Getränke für Veranstaltungen und Firmen liefern.
      • Kantinen und Großküchen: Küchen in Schulen, Krankenhäusern, Unternehmen und anderen Einrichtungen, die eine große Anzahl von Menschen versorgen.
    4. Einzelhandel und Vertrieb:
      • Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte: Einzelhandelsgeschäfte, die eine Vielzahl von frischen und verarbeiteten Lebensmitteln verkaufen.
      • Großhändler und Distributoren: Unternehmen, die Lebensmittel in großen Mengen lagern und an Einzelhändler und andere Kunden verteilen.
    5. Logistik und Lagerung:
      • Kühl- und Lagerhäuser: Einrichtungen, die Lebensmittel unter kontrollierten Bedingungen lagern, um deren Haltbarkeit zu gewährleisten.
      • Transport- und Logistikunternehmen: Unternehmen, die für den sicheren Transport von Lebensmitteln verantwortlich sind, einschließlich temperaturgesteuerter Transporte.
    6. Verpackungsindustrie:
      • Lebensmittelverpackungshersteller: Unternehmen, die Verpackungen für Lebensmittel herstellen, um deren Sicherheit und Haltbarkeit zu gewährleisten.

    Die Implementierung des HACCP-Konzepts in diesen Branchen hilft dabei, potenzielle Gefahren in der gesamten Lebensmittelkette zu identifizieren und zu kontrollieren, um die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel zu gewährleisten.

  • Produktpolitik regelt die Art und Weise, wie Ihr Unternehmen seine Produkte entwickelt, herstellt, vermarktet und vertreibt.

    In der Produktpolitik werden Regeln und Richtlinien definiert, die Ihr Unternehmen zur Förderung, Vermarktung und dem Vertrieb einsetzt. Diese Richtlinien können sich auf alles von der Preisgestaltung über die Verpackung bis hin zum Vertrieb und der Werbung erstrecken. Die Produktpolitik hilft Ihrem Unternehmen dabei, Ihre Produkte effektiver zu vermarkten und an Kunden zu verkaufen.

  • Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten seit dem 12. August 2026 drei PFAS-Grenzwerte: 25 ppb je einzelnem nicht-polymeren PFAS, 250 ppb für die Summe dieser Stoffe und 50 ppm inklusive polymerer PFAS. PFAS sind eine Gruppe langlebiger Fluorchemikalien, die unter anderem in Beschichtungen und Dichtungen vorkommen können.

    Für neu in Verkehr gebrachte Ware gelten die Grenzwerte ohne Übergangsfrist; Verpackungen, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen nach den Übergangsbestimmungen der Verordnung noch abverkauft werden. Praktisch heißt das: Lassen Sie sich bei beschichteten Deckeln, Dichtungen und Etiketten von Ihrem Lieferanten die Einhaltung der PFAS-Grenzwerte bestätigen. Für Glasverpackungen ist vor allem der Metalldeckel mit Innenbeschichtung der Punkt, den Sie prüfen sollten.

  • Die PPWR ist die EU-Verpackungsverordnung, die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie löst den bisherigen nationalen Flickenteppich ab und setzt EU-weit einheitliche Anforderungen an Verpackungen: von der Recyclingfähigkeit über Schadstoffgrenzen bis zur Kennzeichnung.

    Für Hersteller heißt das: Der Maßstab kommt jetzt aus Brüssel, nicht mehr allein aus dem deutschen Verpackungsgesetz. Die inhaltlichen Pflichten greifen gestaffelt: Schadstoff- und erste Kennzeichnungsregeln ab 2026 und 2028, die großen Recycling- und Leerraumvorgaben ab 2030. Wie sich diese Fristen auf die Kosten eines Lebensmittelherstellers auswirken, rechnen wir im zugehörigen Magazin-Beitrag Schritt für Schritt vor.

  • Die 50-Prozent-Leerraumgrenze bedeutet, dass in einer Versand-, Sammel- oder Transportverpackung ab dem 1. Januar 2030 höchstens die Hälfte des Volumens leer sein darf. Für zerbrechliche Ware wie Glas ist das kein Verbot des Polsters, sondern eine Begründungspflicht: Volumen, das strikt für den Produktschutz nötig ist, zählt laut Verordnung nicht als Leerraum.

    Sie müssen also zeigen können, dass Ihr Polster den Bruch verhindert und nicht bloß den Karton füllt. In der Praxis heißt das: passgenaue Kartons statt überdimensionierter Umverpackung und eine nachvollziehbare Begründung der Polstermenge. Zusätzlich verpflichtet die Verordnung ohnehin generell dazu, Gewicht und Volumen auf das Notwendige zu begrenzen. Wie sich passgenaue Kartons auf die Stückkosten auswirken, zeigt der Magazin-Beitrag.

  • Die Produktverpackung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz Ihres Produkts vor Transportschäden und vermittelt alle gesetzlich vorgegebenen und wichtigen Produktinformationen an Ihren Kunden. Zudem dient die Verpackung auch als wichtiges Instrument im Marketing, denn sie soll Ihre Kunden ansprechen und neugierig auf Ihr Produkt machen.

    Die Verpackung trägt dazu bei, die Aufmerksamkeit auf Ihr Produkt zu lenken und es von anderen Produkten abzugrenzen. Darüber hinaus kann eine hochwertige Verpackung dazu beitragen, den Deckungsbeitrag zu erhöhen, da durch eine hochwertige Verpackung der emotionale Wert Ihres Produkts steigt und Ihr Produkt so attraktiver für Ihre Käufer ist.

    Die Verpackung muss daher ansprechend gestaltet sein und die richtigen Erwartungen wecken können. Generell sollten Sie immer darauf achten, durch Ihre Verpackung keine Erwartungen zu wecken, die das Produkt selbst nicht erfüllen kann.

  • Ja, Füll- und Polstermaterial zählt bei der Leerraumberechnung der PPWR grundsätzlich zum Leervolumen: Luftpolster, Papierschnipsel und Chips gelten also als leerer Raum, nicht als gefülltes Volumen. Entscheidend ist die Ausnahme: Volumen, das strikt für den Schutz des Produkts erforderlich ist, wird nicht als Leerraum gewertet.

    Für zerbrechliche Ware wie Glas lässt sich das notwendige Polster damit als Produktschutz begründen. Sie sollten die Polstermenge deshalb so wählen, dass sie den Bruch nachweislich verhindert, und diese Begründung dokumentieren. Pauschal Füllmaterial in den Karton zu geben, um Hohlräume zu kaschieren, ist dagegen genau das, was die 50-Prozent-Grenze ab 2030 unterbindet.

  • KI in der Produktion braucht Daten, die den Zustand von Maschine und Werkstück beschreiben, und die stammen aus den Systemen, die ohnehin laufen: Signale der Maschinensteuerung (SPS), Auftrags- und Rückmeldedaten aus der Fertigungssteuerung (MES) und dem Warenwirtschaftssystem (ERP) sowie Prüf- und Messprotokolle aus der Qualitätssicherung.

    Entscheidend ist weniger die Menge als die Verwertbarkeit. Jeder Datensatz braucht einen Zeitstempel, muss eindeutig einer Maschine und einem Auftrag zuzuordnen sein, und der erfasste Zeitraum muss auch Störungen enthalten: Ein Modell, das nur Gutteile gesehen hat, erkennt keinen Fehler. Deshalb beginnt jedes Vorhaben mit der Frage, welche Signale Ihre Anlagen heute liefern und wie sie aus der Steuerung herauskommen. Wie belastbar diese Grundlage ist, klärt eine KI-Readiness-Analyse.

  • Bei der KI-Qualitätskontrolle nimmt eine Kamera jedes Teil im Takt der Linie auf, und ein Bildmodell entscheidet, ob es der gelernten Sollform entspricht. Anders als eine klassische Bildverarbeitung mit fest programmierten Regeln lernt das Modell aus Beispielen und erkennt auch Fehlerbilder, die vorab niemand beschrieben hat.

    Der Gewinn liegt in der Abdeckung: Aus der Stichprobe wird eine Prüfung jedes Teils, und jeder Prüfschritt bleibt mit Bild dokumentiert. Damit lässt sich später belegen, in welchem Zustand ein Teil das Werk verlassen hat. Voraussetzung sind stabile Aufnahmebedingungen bei Beleuchtung, Abstand und Perspektive sowie genügend Beispielbilder für die Fehler, die gefunden werden sollen.

  • Ein Lebensmittelhersteller, der im Glas versendet, ist vor allem von vier PPWR-Pflichten betroffen: den PFAS-Grenzwerten bei Lebensmittelkontakt (seit 12. August 2026), der harmonisierten Materialkennzeichnung (ab 12. August 2028), der Recyclingfähigkeit samt Rezyklatvorgaben (ab 2030) und der 50-Prozent-Leerraumgrenze im Versand (ab 2030). Hinzu kommt die erweiterte Herstellerverantwortung mit öko-modulierten Lizenzgebühren.

    Für Glas mit Metalldeckel und Papieretikett sind die Recyclingvorgaben meist gut erfüllbar, weil Glas ein etablierter Kreislaufwerkstoff ist. Aufmerksamkeit verlangen beschichtete Deckel und Dichtungen (PFAS) sowie das passgenaue Zuschneiden der Kartons. Die konkrete Kostenwirkung dieser Pflichten je Glas rechnen wir im Magazin-Beitrag vor. Für Lebensmittelhersteller ist das ein planbarer Teil der Kalkulation.

  • Die PPWR trifft kleine Hersteller stärker, weil sich die einmaligen Umstellungskosten auf eine kleinere Stückzahl verteilen. Konformitätsbewertung, Recyclingfähigkeitsprüfung, neue Kennzeichnung und passgenaue Kartons fallen unabhängig davon an, ob Sie 100 oder 1.000 Gläser im Monat versenden.

    In unserer Modellrechnung im Magazin trägt ein Hersteller, der wenig versendet, je Glas fast das Zehnfache eines Herstellers mit großer Versandmenge. Dieselbe Verordnung, dieselbe Pflicht, und trotzdem dieser Unterschied. Der beste Hebel ist deshalb die Menge, über die Sie die Umstellung verteilen, und eine möglichst lange Nutzungsdauer der einmal geprüften Verpackung.

  • Produktdesign ist ein kreativer Prozess, der sich mit der Gestaltung von Produkten, deren Funktionalität und dem Erscheinungsbild, der Form und der Farbe befasst. Dem Produktdesign steht in der Regel die Erarbeitung eines Konzepts und die Analyse des Bedarfs, des Marktes und der Wettbewerber voran.

    Im Produktdesign wird ein Produkt also von Anfang bis Ende betrachtet und alle Aspekte seiner Gestaltung und Herstellung berücksichtigt. Das Ziel des Produktdesigns ist es, ein Produkt herzustellen, das funktioniert, ansprechend aussieht und die Erwartungen der Kunden erfüllt.

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