Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen einem Unternehmen und einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in dessen Auftrag verarbeitet. Er regelt, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, welche Schutzmaßnahmen der Dienstleister einhält und welche Rechte das Unternehmen behält.
Einen AVV brauchen Sie zum Beispiel mit Ihrem Hoster, E-Mail-Provider, Newsletter-Tool, Cloud-Backup-Anbieter oder einer externen Buchhaltung. Verantwortlich für die Daten bleibt Ihr Unternehmen – der Dienstleister verarbeitet sie nur weisungsgebunden. Ohne abgeschlossenen AVV ist die Beauftragung des Dienstleisters ein eigenständiger DSGVO-Verstoß, unabhängig davon, ob bei der Verarbeitung etwas schiefgeht.
