Ein Verarbeitungsverzeichnis ist eine schriftliche Übersicht aller Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen. Es ist nach Art. 30 DSGVO Pflicht für alle Unternehmen ab regelmäßiger Verarbeitung, was praktisch fast jedes Unternehmen mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern betrifft.
Im Verzeichnis steht pro Verarbeitung: Zweck, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer und Schutzmaßnahmen. Für eine Website sind das typische Einträge wie das Kontaktformular, der Newsletter-Versand, die Statistik-Erfassung oder der Hosting-Vertrag. Bei einer Aufsichtsprüfung ist das Verzeichnis das erste Dokument, das angefragt wird. Wer es nicht vorlegen kann, hat keine gute Ausgangsposition.
