Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln, Maßnahmen zu ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu fördern. Er gilt seit dem 2. Februar 2025 und schreibt kein festes Curriculum vor. Geeignet sind etwa Schulungen, interne Leitlinien und Multiplikatoren. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen Unternehmen seit der Digital-Omnibus-Verordnung vom Juli 2026 nicht mehr garantieren.
Gemeint ist, dass Mitarbeiter KI-Systeme verstehen, ihre Risiken einschätzen und sie verantwortungsvoll bedienen können, je nach Rolle in unterschiedlicher Tiefe. Wie sich das umsetzen lässt, zeigt unsere KI-Beratung.


