PPWR und Ihr Versand: Die EU-Verpackungsverordnung
Der Inhalt zusammengefasst:
  • Die PPWR (VO (EU) 2025/40) gilt seit 12.08.2026 unmittelbar und kommt einheitlich aus Brüssel, nicht mehr aus dem nationalen Verpackungsgesetz.
  • Beim Glasversand entscheidet die Menge über die Belastung: Die PPWR-Zusatzkosten reichen von 15,4 Prozent des Produktpreises bei 100 Gläsern pro Monat bis 1,6 Prozent bei 1.000.
  • Der teure Block sind nicht die Materialien, sondern die einmalige Umstellung. Wer sie über lange Nutzungsdauer und große Menge verteilt, zahlt die Verordnung in Cent statt in Euro.

Dieselbe Verordnung, dieselbe Verpackung, dieselben Pflichten. Und trotzdem trifft die neue EU-Verpackungsverordnung zwei Hersteller völlig unterschiedlich: Wer 100 Gläser im Monat versendet, trägt an den PPWR-bedingten Kosten bis zu 15 % seines Produktpreises. Wer 1.000 Gläser versendet, nur bis zu 1,6 %. Der Unterschied liegt nicht in der Regulierung. Er liegt in der Stückzahl, über die sich die Umstellung verteilt.

Für die kleinen Unternehmen, die Delikatessen, Konfitüren oder Manufaktur-Lebensmittel im Glas verschicken, zeigt sich: bei kleinen Menge ist die PPWR teuer.

Was die PPWR verlangt

Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten (EUR-Lex). Unmittelbar heißt: Anders als eine Richtlinie braucht sie keine nationale Umsetzung, sie wirkt direkt. Für Sie als Hersteller ist das der entscheidende Unterschied zum bisherigen Verpackungsgesetz. Sie gilt einheitlich für den ganzen Binnenmarkt.

Recyclingfähigkeit und Rezyklat ab 2030

Ab dem 1. Januar 2030 müssen dazu Verpackungen eine Mindest-Recyclingfähigkeit erreichen. Die PPWR teilt sie in die Leistungsstufen A, B und C ein; ab 2038 ist mindestens Stufe B – also rund 80 Prozent Recyclingfähigkeit Pflicht (industrie-fachwissen.de). Für Glas mit Metalldeckel und Papieretikett ist diese Hürde in der Regel gut zu nehmen, denn Glas ist ein etablierter Kreislaufwerkstoff. Die Klasse entscheidet aber nicht nur über den Marktzugang, sondern künftig auch über die Höhe Ihrer EPR-Gebühren.

Parallel gelten ab 2030 Mindestanteile an recyceltem Kunststoff (Rezyklat). Bei kontaktsensitiven Verpackungen aus PET sind es 30 Prozent, bei kontaktsensitiven Kunststoffen außer PET 10 Prozent, bei sonstigen Kunststoffverpackungen 35 Prozent (ppwr-doc.com). Wer im Glas versendet, ist hier nur am Rand betroffen. Relevant wird es bei Kunststoff-Sekundärverpackung oder Folien.

Leerraum im Versand ab 2030

Für E-Commerce-, Sammel- und Transportverpackungen gilt ab dem 1. Januar 2030 eine Leerraumgrenze von 50 Prozent (Artikel 24). Wichtig für den Glasversand: Füll- und Polstermaterial zählt bei dieser Rechnung zum Leervolumen (zmart.de). Luftpolster, Papierschnipsel und Chips gelten also als leerer Raum.

Die Verordnung kennt dabei eine Ausnahme: Volumen, das strikt für den Produktschutz nötig ist, zählt nicht als Leerraum (complydex.com). Für Glas lässt sich das notwendige Polster als Produktschutz begründen. Zusätzlich verpflichtet Artikel 10 ohnehin generell zur Minimierung – Gewicht und Volumen auf das Notwendige zu begrenzen, ohne dass mehr Bruch entsteht.

Für den Glasversand ist die 50-Prozent-Grenze kein Verbot des Polsters, sondern eine Begründungspflicht: Sie müssen zeigen können, dass Ihr Polster den Bruch verhindert und nicht den Karton füllt.

PFAS, Kennzeichnung, Herstellerverantwortung

Drei weitere Bausteine betreffen Lebensmittelhersteller direkt. Seit dem 12. August 2026 gelten Grenzwerte für PFAS, eine Gruppe langlebiger Fluorchemikalien, in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt: 25 ppb je einzelnem nicht-polymeren PFAS, 250 ppb in Summe, 50 ppm inklusive polymerer PFAS (Artikel 5, Mérieux NutriSciences). Praktisch heißt das: Prüfen Sie bei beschichteten Deckeln, Dichtungen und Etiketten, ob Ihr Lieferant PFAS-Freiheit bestätigt.

Ab dem 12. August 2028 wird eine harmonisierte, piktogrammbasierte Materialkennzeichnung verpflichtend, die den nationalen Flickenteppich ablöst (Artikel 12, reguly.de). Und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird umgebaut: Über Artikel 45 wird die Öko-Modulation der Gebühren EU-weit verbindlich und eine gut recycelbare Verpackung zahlt weniger, schwer recycelbare mehr (tanso.de). Damit wird aus einer pauschalen Gebühr ein Preisschild für Verpackungsqualität.

Die Rechnung: ein Glas, drei Mengen

Genug Paragrafen. Wir haben die Kosten in ein Modell gegossen und für einen konkreten Fall durchgerechnet: eine Manufaktur, die eine Delikatesse im 250-ml-Weckglas versendet, zum Netto-Produktpreis von 4,90 Euro je Glas. Sechs Gläser gehen in einen passgenauen Versandkarton. Betrachtet werden drei Versandmengen – 100, 500 und 1.000 Gläser pro Monat.

Damit die Zahlen nachvollziehbar bleiben, gehen wir von folgenden laufenden Kosten je Glas aus:

  • Material (Glas 0,34 Euro,
  • Deckel 0,11 Euro, Etikett 0,05 Euro),
  • anteiliger Versand (Karton 0,62 Euro und Papierpolster 0,40 Euro je Sechser-Karton, also 0,17 Euro je Glas)
  • sowie das EPR-Lizenzentgelt

Letzteres berechnet sich aus Gewicht mal Materialtarif der dualen Systeme und ist für Glas günstig pro Kilo, aber schwer. Bei rund 180 Gramm Glasgewicht, einem Metalldeckel und der anteiligen Wellpappe ergibt das etwa 2,2 Cent je Glas (Deutsche Recycling). Die PPWR-Öko-Modulation setzen wir illustrativ mit plus 20 % an, falls die Verpackung noch nicht in der besten Recyclingfähigkeitsklasse liegt, dass macht rund 2,7 Cent.

In Summe kostet die laufende Verpackung rund 0,69 Euro je Glas, also etwa 14 Prozent des Produktpreises. Dieser Anteil ist bei Glas-Lebensmitteln typisch hoch, weil das Behältnis schwer und der Versand aufwendig ist. Entscheidend ist: Dieser Block ändert sich mit der Menge kaum. Er ist nicht der Grund, warum die PPWR den einen härter trifft als den anderen.

Warum die Menge über die Belastung entscheidet

Der Unterschied steckt in den einmaligen Umstellungskosten. Die PPWR verlangt Arbeit, die unabhängig von der Stückzahl anfällt: eine Konformitätsbewertung samt technischer Dokumentation, eine Prüfung der Recyclingfähigkeit, neue Druck- und Etikettenvorlagen für die Kennzeichnung ab 2028 und das Right-Sizing der Kartonagen für die Leerraumgrenze. In unserem Modell summiert sich das auf 2.700 Euro einmalig. Verteilt auf eine Nutzungsdauer der Verpackungsgestaltung von drei Jahren sind das 900 Euro pro Jahr.

Diese 900 Euro treffen jedes Glas, doch sie verteilen sich über die Jahresmenge. Und genau hier spreizt sich die Belastung auf: Bei 100 Gläsern im Monat (1.200 im Jahr) entfallen 0,75 Euro auf jedes Glas. Bei 500 im Monat sind es 0,15 Euro. Bei 1.000 im Monat nur noch 0,075 Euro.

Balkendiagramm: PPWR-Zusatzkosten je Glas 0,75 Euro bei 100 Gläsern pro Monat, 0,15 Euro bei 500, 0,08 Euro bei 1.000.

Rechnet man die verbindliche Öko-Modulation hinzu, ergeben sich die PPWR-bedingten Zusatzkosten je Glas: 0,75 Euro bei 100 Gläsern im Monat, 0,15 Euro bei 500, 0,08 Euro bei 1.000. Als Anteil am Produktpreis von 4,90 Euro sind das 15,4 Prozent, 3,15 Prozent und 1,62 Prozent.

Balkendiagramm: PPWR-Zusatzkosten als Anteil am Produktpreis 15,4 Prozent bei 100/Monat, 3,15 Prozent bei 500, 1,62 Prozent bei 1.000.

Der Sprung von der kleinsten zur größten Menge ist fast zehnfach. Dieselbe Verordnung, dieselbe Pflicht und trotzdem ein Unterschied, der über die Kalkulation eines kleinen Herstellers entscheidet.

Der Blick auf die Gesamtlast

Setzt man laufende Verpackung und PPWR-Neuanteil zusammen, ergibt sich die gesamte Verpackungslast je Glas: 1,45 Euro bei 100 Gläsern im Monat, 0,85 Euro bei 500 und 0,77 Euro bei 1.000. In Prozent des Produktpreises sind das 29,5 Prozent, 17,3 Prozent und 15,8 Prozent.

Gruppierte Balken: einmalige Umstellung gegen laufende Verpackung inkl. EPR je Glas über 100, 500 und 1.000 Gläser pro Monat.

Man sieht es im Diagramm: Der schwarze Balken, also die laufende Verpackung, bleibt konstant. Der rote Balken, die Umstellung, schrumpft mit der Menge zusammen. Bei 100 Gläsern im Monat ist er größer als der gesamte laufende Aufwand. Bei 1.000 ist er fast verschwunden. Wer als kleiner Hersteller wenig versendet, zahlt die Compliance nicht in Prozent, sondern in echtem Geld pro Glas.

Was das für Ihre Kalkulation bedeutet

Die laufenden Materialkosten sind der große Block, doch an ihnen ändert die PPWR wenig. Der Hebel liegt bei den Umstellungskosten und der beste Hebel ist die Menge, über die Sie sie verteilen.

Drei Dinge lassen sich daraus ableiten.

  1. Legen Sie die Verpackungsumstellung auf eine möglichst lange Nutzungsdauer aus. Jedes Jahr, über das eine einmal geprüfte, konforme Verpackung läuft, senkt den Stückkostenanteil weiter.
  2. Bündeln Sie die Pflichten. Konformitätsdokumentation, Recyclingfähigkeitsprüfung, Kennzeichnung und Karton-Right-Sizing in einem Durchgang zu erledigen ist günstiger, als jede Frist einzeln abzuarbeiten.
  3. Eine Verpackung in der besten Recyclingfähigkeitsklasse senkt die laufende Gebühr dauerhaft und bei Glas ist dieser Weg meist offen.

Wir bauen und begleiten solche Umstellungsprozesse, erstellen Verpackungs-Konzepte und verbinden Etiketten mit dem Onlineshop für einfach Nachbestellungen. Wer das früh handelt, vermeidet Kosten und zahlt die PPWR in Cent. Wer wartet, zahlt sie in Euro.

Ein letzter Hinweis: Dieser Beitrag ist eine kaufmännische Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, keine Rechtsberatung. Die konkrete Auslegung im Einzelfall, etwa welche Polstermenge als Produktschutz gilt oder wie Ihre Verpackung konkret klassifiziert wird, muss in jedem Fall individuelle geprüft werden.

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  • Aktualisiert: 12. August 2026
  • Veröffentlicht: 12. August 2026
  • Lesezeit: 6 Minuten
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  • Autor: Joerg Martin
  • Von Menschen erstellt