Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln, für eine ausreichende KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Er gilt seit dem 2. Februar 2025 und schreibt kein festes Curriculum vor, sondern verlangt angemessene Maßnahmen – etwa Schulungen, interne Leitlinien und Multiplikatoren.

Gemeint ist, dass Mitarbeiter KI-Systeme verstehen, ihre Risiken einschätzen und sie verantwortungsvoll bedienen können – je nach Rolle in unterschiedlicher Tiefe. Wie sich das umsetzen lässt, zeigt unsere KI-Beratung.

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