Fahrzeugwerbung am eigenen Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt, muss aber die gesetzlichen Regelungen einhalten. Folien im Bereich der Scheiben brauchen entsprechende Zulassungen, reflektierende Ausführungen und bestimmte Signalfarben sind eingeschränkt: Eine Verwechslung mit Einsatzfahrzeugen muss ausgeschlossen sein. Aufbauten und elektrische Bauteile wie beleuchtete Displays unterliegen eigenen Bestimmungen und können abnahmepflichtig sein. Dazu kommen Marken- und Bildrechte an den Motiven im Design.

Ein erfahrener Folierer oder Beschrifter kennt diese Vorgaben und plant Ihre Fahrzeugwerbung so, dass sie auffällt und zulässig bleibt.

Kommentare

Weiterlesen

Einblicke und Magazin