KI-generierte Inhalte müssen in der Werbung gekennzeichnet werden, sobald sie den Eindruck von Echtheit erwecken. Die Pflicht ergibt sich aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung und gilt ab dem 2. August 2026. Chatbots müssen erkennen lassen, dass ein Mensch mit einer Maschine spricht (Absatz 1). Anbieter müssen synthetische Bild-, Ton-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich markieren (Absatz 2).

Wer KI-Inhalte einsetzt und veröffentlicht, muss Deepfakes und bestimmte KI-Texte für Menschen wahrnehmbar offenlegen (Absatz 4). Ein KI-Bild in der Kampagne, eine geklonte Stimme oder ein KI-Avatar als Testimonial gehören damit gekennzeichnet. Wie die Kennzeichnung genau aussieht, konkretisieren die Leitlinien der EU-Kommission.

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