• Fahrzeugwerbung am eigenen Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt, muss aber die gesetzlichen Regelungen einhalten. Folien im Bereich der Scheiben brauchen entsprechende Zulassungen, reflektierende Ausführungen und bestimmte Signalfarben sind eingeschränkt – eine Verwechslung mit Einsatzfahrzeugen muss ausgeschlossen sein. Aufbauten und elektrische Bauteile wie beleuchtete Displays unterliegen eigenen Bestimmungen und können abnahmepflichtig sein. Dazu kommen Marken- und Bildrechte an den Motiven im Design.

    Ein erfahrener Folierer oder Beschrifter kennt diese Vorgaben und plant Ihre Fahrzeugwerbung so, dass sie auffällt und zulässig bleibt.