Ein Lebensmittelhersteller, der im Glas versendet, ist vor allem von vier PPWR-Pflichten betroffen: den PFAS-Grenzwerten bei Lebensmittelkontakt (seit 12. August 2026), der harmonisierten Materialkennzeichnung (ab 12. August 2028), der Recyclingfähigkeit samt Rezyklatvorgaben (ab 2030) und der 50-Prozent-Leerraumgrenze im Versand (ab 2030). Hinzu kommt die erweiterte Herstellerverantwortung mit öko-modulierten Lizenzgebühren.
Für Glas mit Metalldeckel und Papieretikett sind die Recyclingvorgaben meist gut erfüllbar, weil Glas ein etablierter Kreislaufwerkstoff ist. Aufmerksamkeit verlangen beschichtete Deckel und Dichtungen (PFAS) sowie das passgenaue Zuschneiden der Kartons. Die konkrete Kostenwirkung dieser Pflichten je Glas rechnen wir im Magazin-Beitrag vor – für Lebensmittelhersteller ist das ein planbarer Teil der Kalkulation.