NIS2 verlangt Nachweise, die Sie nur führen können, wenn Sie Ihre eigenen Systeme kennen: wo Daten liegen, wer sie verarbeitet, wie Zugriffe geregelt sind und wie schnell Sie einen Sicherheitsvorfall melden. Wer diese Kontrolle an einen Anbieter abgegeben hat, ist bei jedem Nachweis auf dessen Auskunft angewiesen.

Die Richtlinie ist in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und erfasst deutlich mehr Unternehmen als ihre Vorgängerregelung; die Geschäftsleitung haftet persönlich. Souverän aufgesetzte Systeme erfüllen die Anforderungen weitgehend nebenbei, weil Protokolle, Zuständigkeiten und Datenwege ohnehin im Haus liegen. Was die technische Umsetzung verlangt, steht in unserem Beitrag zur NIS2-Umsetzung.

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